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Das Sorgerecht bleibt in aller Regel bei beiden Eltern gemeinsam. Da muss es sehr gewichtige Gründe geben, dies zu entziehen.
Davon getrennt kann Dein Mann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Wenn die Kinder in der Vergangenheit vor allem von Dir betreut und erzogen wurden hat er da keine Aussicht auf Erfolg. Er müsste begründen, warum das Kindeswohl gefährdet wäre, wenn die Kinder weiter bei Dir leben. Und er müsste nachweisen, das er in der Lage ist, sich neben seinem Beruf tatsächlich um die Kinder kümmern kann.
Eine Auslandsreise bedarf der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Wenn Du mit den Kindern zu Besuch in Deine Heimat willst, kann es sein, dass Du dazu einen Gerichtsbeschluss herbeiführen musst. Den Kindern Deine Familie, deine Heimat und deren Kultur nahe zu bringen ist ein Grund, den das Familiengericht nachvollziehen wird. Es ist dann eben die Frage, ob das Gericht Dir glaubt, dass Du in jedem Falle zurück kommen wirst.
Da Dein Mann aber über Auslandsreisen sowieso mitentscheiden kann, ist sein Antrag auf das alleinige Sorgerecht unsinnig. Ich wundere mich, warum ihm sein Anwalt da nicht besser beraten hat.
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