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 "UMGANGSPFLEGE", hat jemand Erfahrung? von Ralph
Hallo zusammen,



bei uns liegt folgendes (wohl nicht ganz seltenes :() Problem vor: wir stecken mitten in der Scheidung. Den Umgang mit unseren Kindern gewährt mir meine künftige Exfrau nur, wenn ich ihn ganz intensiv (sprich gerichtlich) einfordere. Zum Umgang gibt es daher inzwischen einen gerichtlichen Vergleich (u. a. 14tägig Fr 15h bis So 17h und Hälfte der Ferien). An diese Vereinbarung halte ich mich penibel. Meine (künftige) Exfrau hält sich nicht daran, oder nur insoweit, wie es ihr grade sinnvoll erscheint. Verlegt seit Monaten die Abholzeiten um Stunden, sagt mir trotz Nachfrage nicht, wo die Kinder in diesen Zeiten (sprich den Umgangszeiten) sind, läßt mich selbst zu den von ihr genannten Zeiten vor der Haustür stehen etc.



Alles Reden und Bitten nützte bisher nichts. Rechtlich hätte ich zwar die Möglichkeit, die Kinder mit der Polizei abzuholen. Was ich den Kindern aber natürlich nicht antun möchte.



Nun hat mich ein Familienrichter vom Verein Väteraufbruch für Kinder e. V.(sehr zu empfehlen - http://www.vafk.de/) darauf gebracht, daß es inzwischen seit einigen Jahren das Instrument der "Umgangspflege" gibt, welches u. a. bei dieser Problemstellung anwendbar sei. Es scheint allerdings bisher auch in Juristenkreisen nicht, oder nur in einigen Bundesländern, bekannt zu sein. Ich versuche seit Monaten, hierzu im Umkreis Nürnberg, aber auch im Internet, weitere Informationen zu erhalten. Aber außer der Information, daß es das gibt, und das es bisher wenig angewendet wird, konnte ich nichts Sachdienliches in Erfahrung bringen. Einzige zuverlässige Erfahrung, die ich auch in Fachkreisen machte war, daß die "Umgangspflege" nahezu immer mit dem "Betreuten Umgang" verwechselt wird. Es hat damit aber definitiv nichts zu tun,



sondern es geht zusammengefaßt darum, daß vom Gericht auf Antrag einer geeigneten Person die "Ergänzungspflegschaft" "Umgangspflege" übertragen wird. Damit fällt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit des Umgangs an den Umgangspfleger. Praktisch kann (und soll) das darauf hinauslaufen, daß der Elternteil, der das Umgangsrecht gegen die Interessen der Kinder als Waffe oder Druckmittel mißbraucht, sich in Zukunft mit dem Umgangspfleger auseinandersetzen muß. Der rechtswidriges Verhalten z. B. auch an das Gericht weitergeben kann. Der Reiz, den anderen Elternteil direkt treffen zu wollen, ist damit natürlich deutlich geringer...



Langer Rede, kurzer Sinn: hat irgend jemand Erfahrung, kann mir Tipps geben, evtl. Anlaufstelle (insbesondere: Region Nürnberg/ Fürth/ Erlangen) nennen, sind Internetadressen bekannt etc.?



1000 Dank im voraus.



Ralph


 "UMGANGSPFLEGE", hat jemand Erfahrung? von Dirk
Hallo Ralph,



zu Deiner Region kann ich Dir nichts sagen, zu einer Umgangspflegschaft nur so viel: sie ist selten erfolgreich. Der "Umgangspfleger" (eigentlich Verfahrenspfleger) hat wenig Handhabe. Er hat kein eigenes Antragsrecht und auch sonst wenig Möglichkeiten. Es wäre erstmal ein Beschluß nötig, eine Umgangspflegschaft anzuordnen, dann ein Verfahren, in dem der Mutter ein Teil der elterlichen Sorge (hier: für die Zeit der Umgangspflegschaft das ABR) entzogen wird. Hinzu kommt: üblicherweise wird der Richter vorher aber ein familienpsychologisches Gutachten anordnen. Für Dich bedeutet das: es dauert 2 Jahre, bevor Du einen "Fuß in die Tür bekommst"



Sollte es eines Tages soweit sein und der Umgangspfleger geht zur KM um die Kinder abzuholen - und die sagen "nein", weil sie bestochen oder beschwatzt wurden - steht die Umgangspflegschaft vor ihren Grenzen.

Er hat keine weitergehenden Mittel.



Daher würde ich Dir erstmal vorschlagen, immer und mit einem Zeugen, pünktlich zum Umgang bei der KM vor der Tür zu stehen - und Buch über Erfolg oder Misserfolg zu führen. Das läßt Du 3,4,5 mal mit Dir machen um Fakten zu schaffen - und beantragst dann die Androhung eines Zwangsgeldes gegen Deine ExFrau.



Ich würde dies für die sinnvollere Vorgehensweise halten, Du kannst aber auch parallel oder ebenso später zu ergänzenden Mitteln greifen.

_________________
Grüße

Dirk


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