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 Scheidung....lebe aber mit Kind im Ausland von obama
Hallo

ich hoffe, jemand kann mir hier einen Rat geben bevor ich zu einem Anwalt muss.
Bei mir ist folgende Situation:

Habe eine 5jährige Tochter und lebe in Frankreich mit ihr. Das Trennungsjahr von meinem Mann ist um und nun wollen wir die Scheidung. Es ist auch alles geregelt zwischen uns. (haben auch einen Scheidungsfolgevertrag beim Notar unterschrieben). Jetzt sagt er, dass die Tochter in D gemeldet sein muss um keinen 2. französischen Anwalt für die Scheidung zu brauchen. Stimmt das? Muss ich meine Tochter wieder in D anmelden um alles mit einem Anwalt regeln zu können?

Anders würden die Scheidungskosten in Höhe (in sehr große Höhe) schnellen.

Ist es auch möglich meine Tochter in F und in D anzumelden (Wechselmodell)?

Sie soll im Sept. in F in die Schule und muss in F gemeldet bleiben.

Wer kann mir helfen?

Güße


 Scheidung....lebe aber mit Kind im Ausland von hörnchen
Hmmmmm,

erstmal Hallo,

ich würde dir raten dich an eine Beratungsstelle für binationale Paare zu wenden, die sollten sich damit auskennen.

Zitat:
Jetzt sagt er, dass die Tochter in D gemeldet sein muss um keinen 2. französischen Anwalt für die Scheidung zu brauchen. Stimmt das? Muss ich meine Tochter wieder in D anmelden um alles mit einem Anwalt regeln zu können?


Soweit ich weiß wird auch bei Scheidungen in D ein 2ter Anwalt vom Flur dazugeholt ggf. Und mit ummelden wäre ich arg vorsichtig.

Zitat:
Ist es auch möglich meine Tochter in F und in D anzumelden (Wechselmodell)?


Warum nicht mit Zweitwohnsitz?

Liebe Grüße

hörnchen


 Scheidung....lebe aber mit Kind im Ausland von obama
Hi,

da wir im Vorfeld alles gereglet haben (mit einem Scheidungsfolgevertrag), auch dass die Tochter bei der Mutter lebt, genügt für die Scheidung in D ein Anwalt, da es ja keine Streitfragen gibt. Darüber wurden wir bestens informiert. Aber da ich meine Tochter problemlos in D abmelden konnte und in F amelden, und wir alle deutsche Staatsbürger sind, muss ich nun wissen was denn jetzt auf einmal ein franz. Anwalt dabei soll???
:motz: Ich denke mein Noch-Mann ist nicht damit einverstanden, dass die Tochter in F in die Schule geht (obwohl er den Gründen für die F-Schule von mir voll zustimmt) und will dass sie mehr in seiner Nähe ist durch den Besuch der deutschen Schule, und er sie öfter als jedes 2. Wo-ende und den Ferien hat, um um die Unterhaltszahlung für das Kind rumzukommen. Wir haben uns geeinigt, dass wir sie, wenn es geht, sowohl in F als auch in D anmelden werden.
Habe auch schon einen Tip für eine Beratungsstelle erhalten. Da werde ich mich jetzt mal melden.

LG melie


 Scheidung....lebe aber mit Kind im Ausland von Milchstrassenmann
Hallo,

ich wohne auch in Frankreich. Das Gericht, bei dem die Scheidung eingereicht wurde (D oder F) kann sich für international zuständig erklären. Geht nach EU-Recht. Wichtig ist, dass ihr Euch einigt, wo die Scheidung durchgeführt wird und nach welchem Recht. Vermutlich D.
Eine Ummeldung ist nicht erforderlich.


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