Hi,
da wir im Vorfeld alles gereglet haben (mit einem Scheidungsfolgevertrag), auch dass die Tochter bei der Mutter lebt, genügt für die Scheidung in D
ein Anwalt, da es ja keine Streitfragen gibt. Darüber wurden wir bestens informiert. Aber da ich meine Tochter problemlos in D abmelden konnte und in F amelden, und wir alle deutsche Staatsbürger sind, muss ich nun wissen was denn jetzt auf einmal ein franz. Anwalt dabei soll???

Ich denke mein Noch-Mann ist nicht damit einverstanden, dass die Tochter in F in die Schule geht (obwohl er den Gründen für die F-Schule von mir voll zustimmt) und will dass sie mehr in seiner Nähe ist durch den Besuch der deutschen Schule, und er sie öfter als jedes 2. Wo-ende und den Ferien hat, um um die Unterhaltszahlung für das Kind rumzukommen. Wir haben uns geeinigt, dass wir sie, wenn es geht, sowohl in F als auch in D anmelden werden.
Habe auch schon einen Tip für eine Beratungsstelle erhalten. Da werde ich mich jetzt mal melden.
LG melie