| marienkäfer: "Ladungsfristen im Gerichtsverfahren"
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Hallo Ihr,
weiß jemand Bescheid welche Ladungsfristen im gerichtlichen Umgangsverfahren einzuhalten sind?
Freitag habe ich ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, wonach ich für den jetztigen Mittwoch zum Gespräch eingeladen bin. Es steht als Terminvorschlag da. Ich hab mir mal 14 Tage als Ladungsfrist gemerkt. Das Schreiben ist echt der Hammer. Der Mitarbeiter hat ein altes Schreiben, welches an jemand anderes adressiert ist, genommen. Er hat da einfach mit dicken grünen Filzstift die alten Daten durchgestrichen (die alten Daten sind trotzdem lesbar) und per Hand meine Daten ergänzt. Vom Schutz persönlicher Daten hat der Mitarbeiter aber nix gehört, obwohl der Mann schon seit Jahren Gerichtsverfahren als Jugendamtsvertreter begleitet!
Marienkäfer
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| hörnchen: "Ladungsfristen im Gerichtsverfahren"
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Hallo,
| Zitat: | | weiß jemand Bescheid welche Ladungsfristen im gerichtlichen Umgangsverfahren einzuhalten sind? |
Was du da hast IST keine gerichtliche Ladung.
| Zitat: | | Freitag habe ich ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, wonach ich für den jetztigen Mittwoch zum Gespräch eingeladen bin. Es steht als Terminvorschlag da. |
Da kannst du, wenn du keine Zeit hast mitteilen dass dir dieser Termin nicht möglich ist, du aber den ..... Vorschlägst und dir bis zum .... freihältst.
Zum Rest:
Du kannst einen freundlichen Brief aufsetzen an den Absender, CC Jugendsamtsleitung und ursprünglicher Empfänger, ggf. Datenschutzbeauftragten und um Erklärung bitte
Dass du dich damit nicht beliebt machst ist klar.
hörnchen
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