bibbi hat geschrieben:
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich jemand damit aus wie die Unterhaltsberechnung ist
wenn die Kinder volljährig, jedoch ohne Ausbildung Geld verdienen.
In diesem Fall geht es um einen 400 Euro Job.
Es muß doch irgendwo auch eine Grenze geben, oder?
Wäre gut wenn mir da jemand Auskunft geben könnte. Danke .........
Wenn die Kinder volljährig sind, haben sie für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.
Außer sie sind in der Ausbildung.
Ausbildungsvergütung ist anzurechnen (meines Wissens nur
zur Hälfte bei minderjährigen Kindern)
Gruß, Fred
