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Hi,vielleicht kann mir jemand helfen.Meine Anwältin hat mir geschrieben das ich einen B-Schein besorgen soll um den Zugewinn zu klären. Wenn ich keinen bekomme,wird sie nicht tätig. Es sei denn ,ich bezahl es selber.
Hat da jemand Erfahrungen gemacht ? Bekomme ich dafür einen B-Schein?
Prozesskostenhilfe für die Scheidung habe ich bewilligt bekommen.Ist das da nicht mit drin ?Mein Fall ist mit dem von inselhopper
Anmeldedatum: 11.10.2008
Beiträge: 5
Beitrag11/10/2008, 17:28
zu vergleichen.
Nur das meine zukünftige Ex Frau sagt das ich nie für das Haus etwas bezahlt habe.
Sie hat es offiziell übertragen bekommen ,aber wir haben es den Schwiegereltern unter der Hand abgekauft.Die unterlagen über den Privat Kredit sowie über die Zahlungen der Raten hat sie verschwinden lassen. Und behauptet jetzt munter ,das sie es ja vererbt bekommen hat
Ich danke euch für die Hilfe.
mfg
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