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 Einigung juristisch umsetzen - vor oder nach dem 1.9.09? von lifepilot
Hallo!
Ein Ehepaar (kinderlos), 2 Jahre verheiratet, möchte die Scheidung. Die dadurch notwendigen wirtschaftlichen / finanziellen Ansprüche haben beide einvernehmlich unter sich vereinbart (Einmalzahlung plus monatl. Raten für ein Jahr). Dabei haben sich Frau und Mann bewusst nicht am Gesetz orientiert, sondern eine faire Regelung nach ihren eigenen Wünschen und Zumutungen formuliert, wenngleich das Gehaltsgefälle spürbar ist (Mann verdient deutlich mehr).
Diese Vereinbarung soll nun möglichst unkompliziert rechtlich abschliessend umgesetzt werden.
Ist dies generell möglich, den Wünschen und Vorstellungen einer "friedlichen" einvernehmlichen finanziellen Einigung dieser (Noch)eheleute zu entsprechen?
Ist es vor dem Hintergrund der gesetzlichen Veränderungen ab dem 1.9.09 wichtig, vor oder nach dem 1.9. tätig zu werden??
Vielen Dank vorab für die Antwort(en)!
MfG


 Einigung juristisch umsetzen - vor oder nach dem 1.9.09? von hörnchen
Hallo,

rechtssicher kann man das beim Notar fixieren. Allerdings sollte darauf geachtet werden dass es keine sittenwiedrigen Klauseln enthält, diese wären ggf. nichtig.

Kindesunterhalt ist in jedem Fall anhand der Düsseldorfer Tabelle zu fixieren.

hörnchen


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