Hallo,
ich habe folgende PN erhalten:
micky schrieb:
Zitat:
Unsere beiden Antworten zwecks KU (eine Tochter beim Vater, eine bei der Mutter, Mutter verdient nur 700 €) beißen sich. Klar hat die eine Tochter Anrecht auf Unterhalt, aber die Mutter muss/kann nichts zahlen, weil sie deutlich unter dem Selbstbehalt liegt. Von daher ....
Das ist die halbe Wahrheit. Es kommt auf die Gesamtumstände an und dann hätte das Gericht durchaus Spielraum. Ich möchte mich jedenfalls nicht so weit aus dem Fenster lehnen mit diesen wenigen Infos zu sagen es wäre nichts zu zahlen.......
Fiktieves Einkommen und Co. gelten für beide ETs ggf..
hörnchen