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 umgangsrecht für nichtleiblichen vater und seine freundin von mima1976
hallo,



mein freund und ich haben ein großes problem.seine nochfrau hat ihn im letzten jahr betrogen und ist schwanger geworden.das kind ist definitiv von dem seitensprung,da damals schon nichts mehr zwischen den beiden lief.seine nochfrau hat einen sohn mit in die ehe gebracht,der damals ein halbes jahr alt war,als die beiden zusammenkamen.er weiß zwar,daß mein freund nicht sein leiblicher vater ist,sagt aber papa zu ihm.jetzt ist es so,daß seine nochfrau meinen freund unbedingt zurückhaben möchte und total eifersüchtig auf mich ist und meinem freund gedroht hat,daß er den kleinen,den er als seinen sohn ansieht,nicht mehr sehen darf.der umgang mit mir wurde ganz untersagt,obwohl seine nochfrau mich schon lange kennt,bevor wir zusammen kamen und sie auch weiß,daß ihr sohn super mit mir klarkommt.hat mein freund irgendein recht,den kleinen zu sehen,kann er sich das sogar vielleicht einklagen oder darf sie ihm den umgang tatsächlich verweigern,da er nicht der leibliche vater ist.kann sie einfach sagen,daß mein freund nicht mit dem kleinen in meine nähe darf.es wäre super lieb,wenn mir jemand helfen könnte.uns belastet die situation total.


 umgangsrecht für nichtleiblichen vater und seine freundin von Martina
Hallo Mima,



wenn dein Freund das Kind nicht adoptiert hat, hat er als "Papa" der er ja nicht ist auch kein Umgangsrecht.

Auch wenns schwer fällt, aber wenn dein Freund das Kind weiterhin sehen will, ist er wohl auf die Gutmütigkeit der Mutter angewiesen.

Sorry

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liebe Grüße

Martina



 umgangsrecht für nichtleiblichen vater und seine freundin von mima1976
hab inzwischen ein gesetz darüber gefunden,daß er sehr wohl das recht hat,den kleinen zu sehen und das sogar einklagen kann.nur kann die mutter den umgang mit mir verbieten.aber das ist dann nicht zu ändern,hauptsache er kann den kleinen weiter sehen und dem kleinen gehts gut dabei


 umgangsrecht für nichtleiblichen vater und seine freundin von Martina
Hallo mima,



habe leider noch nichts von diesem Gesetz gehört.

Es ist wohl Großeltern möglich, den Kontakt zu den Enkelkindern einzuklagen, aber regelmäßiger Umgang steht nicht mal Oma und Opa zu.

Wenn es dieses Gesetz gibt, ist das schön für euch, aber zu viel würde ich mir davon nicht versprechen.

:oops:

_________________
liebe Grüße

Martina



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