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 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von es_khe
Hallo Allerseits,
erstmal Entschuldigung für die seltsame Themenüberschrift, ich hoffe ich kann deutlich machen, worum es geht. Also.....

Meine Scheidung erfolgte vor ca. 6 Jahren, im Urteil ist von monatlichem Ehegattenunterhalt in Höhe von 1300 EUR monatlich die Rede. Ich war damals selbständig und habe diesen bezahlt, solange ich konnte. Nach einer Periode von 9 Monaten, in denen ich nicht mehr krankenversichert war (konnte den Beitrag von jenseits der 400 EUR nicht mehr bezahlen) und nachdem mein ganzes Restvermögen sich in Luft aufgelöst hatte (Lebensversicherungen usw.) habe ich mich bei H-4 angemeldet. Ab diesem Zeitpunkt darf man niemanden mehr unterstützen, das ist die letzte Sicherung für einen selbst. Ich habe das meiner Ex-Frau mit mehreren Monaten Vorlaufzeit angekündigt, Sie hat das nicht geglaubt. OK, nach 6 Monaten H4 habe ich angefangen zu arbeiten, dabei aber nie mehr als 1000 EUR netto monatlich verdient. Das waren alles Hilfsjobs, egal. Von diesem Geld habe ich seitdem nun ein paar Jahre lang immer 340 EUR monatlich für die 2 Kinder überwiesen. Meine Kinder darf ich übrigens nicht sehen, aber das ist ein anderes Thema. Jedenfalls ist es aktuell so, dass ich seit 7 Monaten arbeitslos bin. Ich bekomme monatlich 500 EUR ALG 1. Von diesem Geld zahle ich auch jetzt noch die o.a. 340 EUR monatlich an die Kinder. Das hat natürlich zur Folge, dass meine paar Kröten Ersparnisse der letzten Jahre wieder weg sind, mein Dispo ist am Anschlag und bald kracht alles wieder zusammen. Und nun kommt so langsam die eigentliche Frage (bald:-)

Die Agentur für Arbeit hat mich in einen Existenzgründerkurs geschickt. Mit 49 Jahren habe ich in den 7 Monaten ALG 1 genau 1 Vermittlungsangebot bekommen, kurz gesagt, in meinem Beruf, gibt es nur Platz für jüngere und bald werde ich entweder wieder einen schlecht bezahlten Job jeglicher Art annehmen oder aber eben mich selbständig machen. Ich habe eine Idee und ich könnte von meinen Eltern ein wenig Geld bekommen. Soweit So gut. Aber:

Meine Mutter war nun bei einer befreundeten Richterin und hat der mein Scheidungsurteil von 2002 vorgelegt. Diese meinte nun, da muesse man unbedingt was machen, denn die Rechtslage wäre praktisch so, dass ich seit 2002 ca. 80 mal 1300 EUR hätte bezahlen muessen und davon durch die Zahlung von X mal 340 EUR praktisch Schulden in Höhe von mehr als 45000 EUR hätte, die meine Ex-Frau fordern könnte, sofern ich wieder zu Vermögen komme. Es gibt hier genau 3 Probleme:

a) Das Geld meiner Eltern wäre für etwas zum Anfassen. Stellt Euch vor, ich kaufe einen Kiosk oder so. ALso etwas, das man halt auch zwangsversteigern könnte. Kurz gesagt, meine Eltern geben mir das Geld nicht, bis das mit meiner Ex-Frau geklärt ist.

b) Aktuell ist es ja so: Ich zahle, wenig zwar, aber ich zahle. Meine Ex-Frau hat einen Job und mit Kindergeld und den 340 EUR von mir hat sie somit das 4-fache von mir netto im Monat. Zusätzlich sitzt sie in der Eigentumswohnung, die ich mit gekauft und bezahlt habe, aber auch das ist wieder ein anderes Thema. Jedenfalls höre und sehe ich nichts von Ihr (von den Kindern leider auch nicht) und das ist irgendwie nach den 6 Jahren fast ok, ich will auch nichts mehr mit Ihr zu tun haben. Die Frage ist nur, wie kann ich das Problem lösen, ohne wieder in Streit und alten Geschichten zu versinken. Kann man so ein Urteil aufheben lassen? Freiwillig? Oder nur mit wieder mal einer Gerichtsverhandlung?

c) Das dritte Problem ist die Zeit. Mir sitzt die Bundesagentur für Arbeit im Nacken und meine Idee, für die ich das Geld brauche, um etwas zum Anfassen zu kaufen, ist auch nicht unendlich gültig. Sprich ich könnte mich jetzt selbständig machen und jetzt etwas kaufen, wenn das mit meiner Ex-Frau geklärt wäre. Also... wie lange würde es dauern, diesen Punkt mit dem Ehegattenunterhalt zu klären? Wie mach ich das am schlauesten? Was kostet das? Wie geht ich vor? Hat schon mal jemand etwas ähnliches erlebt? Sorry, wenn das schon irgendwoanders behandelt wurde und ich das nicht gelesen hab, habe mich heute erst angemeldet und bräuchte auch relativ schnell irgendeine Anwort.

Vielen Vielen Dank.

Eckhard


 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von hörnchen
Hallo,

nimms mir nicht übel, aber irgendwas passt hier nicht ganz zusammen

es_khe hat geschrieben:
habe ich mich bei H-4 angemeldet. Ab diesem Zeitpunkt darf man niemanden mehr unterstützen, das ist die letzte Sicherung für einen selbst.


Hartz4 beantragt man, man meldet sich da nicht an. Und, es gibt Schonvermögen, vor dem Bezug von Hartz4 darf man sich auch z.B. neu einrichten....

Zitat:
Ich habe das meiner Ex-Frau mit mehreren Monaten Vorlaufzeit angekündigt, Sie hat das nicht geglaubt. OK, nach 6 Monaten H4 habe ich angefangen zu arbeiten, dabei aber nie mehr als 1000 EUR netto monatlich verdient. Das waren alles Hilfsjobs, egal. Von diesem Geld habe ich seitdem nun ein paar Jahre lang immer 340 EUR monatlich für die 2 Kinder überwiesen.


Und wie hat deine Ex darauf reagiert?

Zitat:
Meine Kinder darf ich übrigens nicht sehen, aber das ist ein anderes Thema.


Nun, aber warum du euere Kinder nicht sehen darfst wird doch auch einen Grund haben?

Zitat:
Jedenfalls ist es aktuell so, dass ich seit 7 Monaten arbeitslos bin. Ich bekomme monatlich 500 EUR ALG 1. Von diesem Geld zahle ich auch jetzt noch die o.a. 340 EUR monatlich an die Kinder. Das hat natürlich zur Folge, dass meine paar Kröten Ersparnisse der letzten Jahre wieder weg sind, mein Dispo ist am Anschlag und bald kracht alles wieder zusammen. Und nun kommt so langsam die eigentliche Frage (bald:-)


Und wovon lebst du wenn du nichts mehr hast?

Zitat:
Die Agentur für Arbeit hat mich in einen Existenzgründerkurs geschickt. Mit 49 Jahren habe ich in den 7 Monaten ALG 1 genau 1 Vermittlungsangebot bekommen, kurz gesagt, in meinem Beruf, gibt es nur Platz für jüngere und bald werde ich entweder wieder einen schlecht bezahlten Job jeglicher Art annehmen


Entschuldige bitte. Ein schlecht bezahlter Job ist besser als gar keiner. Ich kenne genügend Alleinerziehende die Vollzeit arbeiten und noch einen Nebenjob ausüben. Arbeits"fähig" bist du offenbar.

Zitat:
Meine Mutter war nun bei einer befreundeten Richterin und hat der mein Scheidungsurteil von 2002 vorgelegt. Diese meinte nun, da muesse man unbedingt was machen, denn die Rechtslage wäre praktisch so, dass ich seit 2002 ca. 80 mal 1300 EUR hätte bezahlen muessen und davon durch die Zahlung von X mal 340 EUR praktisch Schulden in Höhe von mehr als 45000 EUR hätte, die meine Ex-Frau fordern könnte, sofern ich wieder zu Vermögen komme. Es gibt hier genau 3 Probleme:


Ich denke das war nicht die Gesamtaussage der befreundeten Richterin. Und ja, das Urteil hätte schon längst gerichtlich abgeändert werden sollen und genau das ist der Punkt der mich mehr wie stutzig werden läßt.


Zitat:
b) Aktuell ist es ja so: Ich zahle, wenig zwar, aber ich zahle. Meine Ex-Frau hat einen Job und mit Kindergeld und den 340 EUR von mir hat sie somit das 4-fache von mir netto im Monat. Zusätzlich sitzt sie in der Eigentumswohnung, die ich mit gekauft und bezahlt habe, aber auch das ist wieder ein anderes Thema. Jedenfalls höre und sehe ich nichts von Ihr (von den Kindern leider auch nicht) und das ist irgendwie nach den 6 Jahren fast ok, ich will auch nichts mehr mit Ihr zu tun haben. Die Frage ist nur, wie kann ich das Problem lösen, ohne wieder in Streit und alten Geschichten zu versinken. Kann man so ein Urteil aufheben lassen? Freiwillig? Oder nur mit wieder mal einer Gerichtsverhandlung?


Grrrrrrr, deine Exfrau arbeitet, betreut und erzieht die Kinder, du leistest einen stolzen Beitrag von 340 € und monierst dass deine Exfrau mehr Geld zu Verfügung hat. Hallo? Das steht den Kindern und deiner frau zur Verfügung und von dem Geld der Wohung wurde ja der Zugewinn geteilt.....

Trotzdem: Meiner Auffassung nach ist so ein Titel nicht vollstreckbar wenn jemand Jahrelang nichts macht - somit dürftest du fein raus sein.


Zitat:
c) Das dritte Problem ist die Zeit. Mir sitzt die Bundesagentur für Arbeit im Nacken


Und das ist auch gut so. Ich würde mir wünschen deine Eltern täten das auch. AEs werden auch zu 1 € Jobs verdonnert, dann bitte sehr auch Alleinstehende.

Geh mit dem Urteil zum zuständigen Rechtspfleger des örtlichen Gerichtes und bitte diesen um Unterstützung, dafür ist er da. Oder du holst dir einen Beratungsschein und läßt dich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Sorry, aber irgendwie bin ich sauer.

hörnchen


 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von es_khe
"Liebes" Hörnchen,

als ich Deine Antwort gestern gelesen habe, war ich sauer. Also habe ich eine Nacht drüber geschlafen und hoffe nun halbwegs sachlich antworten zu können. Ich meine Du bist hier Moderatorin mit 1600 oder mehr Beiträgen und ich denke schon, dass man hier ein wenig Respekt vor dieser Leistung haben sollte, aber - sorry - ich habe selten soviel Unsinn auf einer Stelle (bzw. immer schön queer in meinem Text verstreut) gelesen und das möchte ich im folgenden auch begründen:

1) prinzipiell hast Du komplett das Thema verfehlt. Ich suche hier Hilfe bzw. ne Antwort auf meine Frage(n) und möchte nicht mein ganzes Leben mit Dir diskutieren. Das gilt noch viel mehr, wenn es um völlig andere Themen geht. Ich meine es ist völlig wurscht, ob man sich bei H-4 anmeldet, das beauftragt oder beantragt, wenn Du das wichtig findest, ok, aber von meiner Seite aus gesehen war das nur ein Nebensatz um ein paar Hintergründe zu erzählen.

2) Warum stellst Du so viele Fragen, ist das wichtig? "Wovon lebst Du?" Ich meine das wäre ja völlig gaga das hier öffentlich im Internet zu diskutieren. Das gleiche gilt für das Thema Umgangsrecht oder warum ich meine Kinder nicht sehen darf. Es kommt mir so vor, als ob Du hier gierig auf Input wartest um weitere - sorry- Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, um dann Deine Auffassungen und Gefühle unter`s Volk zu bringen. Ich jedenfalls dachte, ich hätte alles wesentliche geschrieben um eine Antwort auf meine Frage(n) zu bekommen und alles was dann an der Stelle kommt ist zum Schluss ein läppischer Satz ala "geh zum Gericht" oder "lass Dich von einem Fachanwalt beraten". Tzttzzzz, darauf hätte ich auch selber kommen können. Zumal ich ja schon mal von einem Fachanwalt so richtig abgezockt worden bin. Scheidung und das Verfahren in Sachen Umgangsrecht haben damals locker mehr als 8000 EUR verschlungen, was meinst Du wohl, warum ich hier etwas schreibe?

3) Generelles "Orakeltum" Deinerseits in Verbindung mit völlig konfusen Ansagen und Aussagen. Ich zähl mal ein paar auf:

a) "Ich denke das war nicht die Gesamtaussage der Richterin". Ich war nicht dabei, Du warst nicht dabei, also....

b) "Das Urteil hätte schon längst gerichtlich abgeändert werden sollen", das lässt Dich "mehr wie stutzig werden". Vermutlich ist es hilfreich, wenn ich jetzt schreibe, dass das "mehr als" heissen muss, aber egal. Was mir fehlt ist immer das konkrete: Was lässt Dich da stutzig werden? Und warum? Wer soll das Urteil ändern lassen? Meine Ex-Frau, ich oder sonstwer? Ist es für Dich vielleicht ein klein wenig vorstellbar, dass nach einer sehr langen und sehr schwierigen Geschichte da meine Ex und ich beide das gleiche machen, nämlich nichts. Hm.....

c) "von dem Geld der Wohnung wurde ja der Zugewinn geteilt". Das ist jetzt einfach nur völlig und zu 100% irre (sorry). Ich versuchs mal in einfachen Worten: Meine Ex-Frau hat von 1995 bis 2005 nicht gearbeitet und zu 100% von mir gelebt. Die Eigentumswohnung wurde auf Ihren Namen 1995 gekauft, als Sie schwanger war und ich habe für den Kredit gebürgt, weil Sie kein Einkommen hatte. Damals war sowas noch möglich, weil Ihre ganze Familie bei der Bank war und und und, aber das ist unwichtig. Jedenfalls war es so, dass bei der Scheidung ich auf alles verzichtet habe Punkt aus fertig, glaubs oder lass es, ist mir echt egal. Ausserdem hat es mit meinen Fragen nix zu tun.

d) "Meiner Auffassung nach ist so ein Titel nicht vollstreckbar wenn jemand Jahrelang nichts macht - somit dürftest du fein raus sein." Was soll jetzt wieder dieser Unsinn? Was für ein Titel? Es gibt 2 Titel für den Kindesunterhalt aus dem Jahr 1997 oder so, als wir noch nicht verheiratet waren. Dann gibt es das Gerichtsurteil aus 2002 und fertig. Womit soll ich fein raus sein? Hast Du überhaupt verstanden, was ich für eine Frage gestellt habe bzw. worum es geht? Ich wiederhole es nochmal. Habe ich aktuell x-tausend EUR Schulden, weil ich eben nur den Kindesunterhalt ab dem Zeitpunkt NACH DER H4-Periode bezahlt habe UND (!!) laufen nun aktuell immer noch jeden Monat 1000 EUR Schulden auf, solange es dieses Gerichtsurteil gibt, oder nicht? Es kann doch nicht sooo schwer sein, dazu etwas zu sagen. Jedenfalls bin ich nicht fein raus, aber das hast Du ja anscheinend nicht verstanden. Wenn ich fein raus wäre, würde ich nicht hier in diesem Forum etwas schreiben, aber ich denk mal, dass das eh witzlos ist bei solch qualifizierten Antworten. Sorry.

4) Die Zusammenfassung. Neben dem Thema verfehlt + Fragerei und Diskussionsversuchen zum Thema Gott und die Welt + dem o.a. Orakeltum schmeisst Du mit Begriffen und Ratschlägen um Dich, ohne auch nur ein oder 2 Worte genau dazu zu verlieren. ALso genau an der Stelle, wo Du einen hilfreichen Beitrag leisten könntest, versagst Du vollständig (sorry)!!! Das ist z.Bsp.: folgendes:

a) "Du holst Dir einen Beratungsschein und gehst...." Was ist das? Wer kriegt das? Ich beziehe aktuell ALG-1, spielt das ne Rolle oder ist das für alle Leute in Deutschland, die Unterstützung in rechtlicher Hinsicht brauchen und sich das nicht leisten können? Fragen über Fragen...

b) "Urteil abändern" und "hätte schon längst". Jetzt werd ich wieder richtig sauer, wenn ich daran denke, dass es das ist, was ich hier eigentlich fragen wollte (in Verbindung mit der Aussage, dass ich an der Stelle wenn`s geht keinen neuen Streit und idealerweise auch keine neuen Verhandlungen mit Rechtsanwälten möchte). Du sagst wirklich dazu nur diesen völlig unbrauchbaren, ja geradezu läppischen Satz? Vielen Vielen Dank dafür. Ich meine ich bin hier neu und vermutlich wird dies auch mein letzter Beitrag in diesem Forum sein, aber trotzdem. An der Stelle, wo man von jemandem mit Erfahrung (??) sich etwas erhoffen könnte, einen Hinweis, einen Tip, irgendwas, da kommt exakt nix. 0,0 ! Das ist - sagen wir`s mal so - recht deutlich suboptimal. Danke für nichts! Und ja, es macht mich auch sauer!

So, ich bin fertig und ich hoffe Du nimmst das sportlich als aufmunternde Kritik. Wenn in diesem Forum natürlich erwünscht ist, sich total zu outen und alles zu diskutieren und dann noch dies und das und Fragen genau wie Angela Merkel zu ignorieren, nicht zu beantworten oder in kurzen Nebensätzen sozusagen abtropfen zu lassen, ja dann mag das halt so sein. Ich bin dann hier falsch und das ist dann vermutlich auch gut so. Jedenfalls alles Gute für Dich und Deine weitere Arbeit hier.

Mit freundlichen Grüßen

E.


 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von hörnchen
"Lieber" E,

eine Rechtsberatung wäre Online nicht erlaubt und wird es hier auch nicht geben, mal abgesehen davon dass auch nicht möglich. Warum? Weil hierzu eine Menge an Informationen fehlen, diese sind aber, wie du meinst, unwichtig :D

Auch ich wünsch dir alles Gute :zwinker:

hörnchen

Ich habe keinerlei Lust Würmer zu ziehen und mich blöd anmachen zu lassen :hallo:


 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von es_khe
Liebes Hörnchen,

die Anrede erfolgt diesmal ohne die " " und ich mein das auch so. Du bist wütend, verletzt und vermutlich irgendwie auch verbittert. Man muss absolut kein Psychologe sein um das zu erkennen, vor allem, wenn man dieses Thema hier und die andere Diskussion mit SabineS im Bereich Umgang und Besuchrecht liest (Überschrift: Umgang erschwert - Unterhalt aussetzen?). Bitte glaub mir, dass Dich keiner anmachen will, warum auch? Etwas Kritik muss aber auch erlaubt sein, ich denke Du kennst den Spruch auch: "Wie`s in den Wald hineinschallt, so schallt es heraus". Also....

Ich mach jetzt noch einen einzigen wirklich allerletzten Versuch etwas konkretes von Dir zu erfahren. Einfache Frage, einfache Antwort. OK? Und ich sag bitte! Bitte probier zu antworten, wenn Du etwas dazu weisst. Vielen Dank im voraus.

A) Was ist das mit dem Beratungsschein? Wo gibt`s den und für wen?

B) Gerichtsurteil aufheben. Das was Dich in meinem ersten Beitrag so stutzig gemacht hat. Was ist das? Wie geht das? Eigentlich möchte ich ja genau das erreichen. Ich möchte, dass der Ehegattenunterhalt komplett gestrichen wird und dass irgendwo fest geschrieben wird, dass ich meiner Ex-Frau nichts mehr schulde, oder falls ja, wieviel. Weisst Du, in gewisser Weise wäre es nicht so schlimm, wenn da Schulden wären, denn seinerzeit haben meine Eltern lässige 50 000 DM zur Finanzierung der Eigentumswohnung beigetragen, also lange vor der Heirat und auch nur, weil der so lang ersehnte Nachwuchs endlich auf dem Weg war. Da sowas über die Banken geht, ist es ja auch nachweisbar. Vielleicht wird das aber auch als Schenkung verklausuliert und gilt nicht. Keine Ahnung... Jedenfalls möchten meine Eltern einen klaren (sprich schriftlich fixierten) Stand der Dinge und ich möchte keine Verhandlungen, keine Anwälte und vor allem keinen Streit. Wie das geht? Keine Ahnung. Aber wenn Du kannst: hilf mir. Vielen Dank.

Ganz zum Schluss noch was für den emotionalen Teil, vielleicht gefällts Dir (und SabineS?). Also....

Manchmal hab ich so leichte Gewaltphantasien. Ich stell mir vor, ich würde 15 Mio im Lotto gewinnen. Und dann könnte ich meine Ex-Frau mit Geld bewerfen. Solange, bis auch sie endlich zufrieden ist. Ich stell mir vor, wie ich Ihr dann 1,5 Mio auf ihr Girokonto überweise und nen Anwalt (der dann natürlich mein Sklave ist, weil ich ihn jederzeit feuern kann, nicht so wie jetzt, wenn ich nur der lausige Bittsteller ohne Kohle bin) Ihr einen Brief schreibt, dass ich unbekannt verzogen bin, Sie mich aber jederzeit über ihn erreichen kann....

Und Und Und.....

Weisst Du, ich bin tief verletzt, weil ich immer (10 Jahre ist ne lange Zeit) wesentlich mehr gezahlt und gegeben habe, als ich müsste. Und dass das exakt 0,0 sprich nichts zählt. Ich habe meine Gitarrensammlung, meine Oldtimer, was weiss ich was noch alles verkauft um Ihren Unterhalt (und die Eigentumswohnung) zu bezahlen und war parallel dazu 9 Monat nicht krankenversichert, meine Ex hat sich für nichts, aber auch gar nichts als für das Geld interessiert. Sie hat wortwörtlich gesagt, meinen Eltern müsste es schon die 50 K wert sein, jetzt endlich den Stammhalter zu haben. Meine Eltern dürfen die Kinder auch nicht sehen. Und und und.....

Es hat keinen Wert das hier alles aufzubereiten und ich weiss auch ehrlich nicht, ob Du die geeignete Person für sowas bist. Ich wollte auch nur noch ein klein wenig mehr an Hintergrund skizzieren, das geht noch unendlich weiter, aber es würde nix bringen. Ich will nur eins und das geht in Richtung nach vorne. Keine Vergangenheitsbewältigung mehr. Also:

Kann ich das Urteil aufheben lassen und wie geht das. Immer nur zwingend mit Anwälten und Gericht oder auch anders? Das ist der Kern der gesamten Sache.

Vielen Dank für Deine Antwort

Viele Grüße

Eckhard


 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von Anne541
Hallo,

Ich versuche es mal.

Beratungsschein habe ich beim RAwalt bekommen, Ausgefüllt und ans Amstgericht geschickt.
Ich denke den kannst du aber auch beim Amsgericht anfordern/abholen.... wie auch immer.

Du solltest den aber auch beim RA bekommen, Anwalt brauchst du sowieso
also frag ihn
Beratungsscheine sowie Prozesskostenhilfe bekommen Einkommenschwache Menschen.

Das Gericht prüft in wie weit du Anwalt und Gerichtskosten bezahlen kannst, oder eben auch nicht. Du mußt alle deine Einkünfte offen legen, dann wird das Gericht entscheiden.

Beratung bekommst du auf jeden Fall.

Gruß
Anne


 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von es_khe
Hallo Anne,

vielen Dank für die Beschreibung. Prozesskostenhilfe hat damals bei der Scheidung meine Frau bekommen, schliesslich hat sie ja nicht gearbeitet. Der Beratungsschein ist anscheinend sowas wie ne Vorstufe zur Prozesskostenhilfe. Wenn ich also zu nem Anwalt geh, ist es gut davon schonmal gehört zu haben. Aktuell bin ich aber noch nicht so weit, ich denke immer noch darüber nach, ob man das vermeiden kann. Mit meiner Ex hab ich das letzte Mal vor 6 Monaten gesprochen, ich denke halt, dass sie nicht so begeistert von dem ganzen Anliegen überhaupt wäre.

Noch was, ich denke mal das lesen hier ja auch noch andere Leute. Für meine Eltern stellt sich die Frage nach "Schulden von mir an meine Ex" auch unter dem Gesichtspunkt Erbe. Sie sind beide über 80 und da sind ehrlich gesagt wirklich unschöne Dinge passiert zwischen diesen beiden Parteien. Ich hoffe also immer noch, dass sich mal jemand meldet, der wirklich was zu diesem Thema sagenkann, bevor ich zum RA gehe oder etwas anderes tue. Sprich: Hab ich aufgrund dieses 6 Jahre alten Urteils nun jede Menge Schulden, die sich zudem auch noch laufend erhöhen, bis das Urteil aufgehoben oder geändert wird?

Danke und Gruss

Eckhard


 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von es_khe
Hallo Allerseits,

der Fall ist nun abgeschlossen und so siehts aus:

+ ich war ca. 1 Std. beim Anwalt und hab mein Scheidungsurteil usw. mitgenommen. Der Anwalt hat nun eine Art Kurzgutachten geschrieben mit folgendem Ergebnis

+ Wenn meine Ex-Frau denn Unterhalt haben möchte, so muss sie dies kundtun. Tatsache ist, dass da nichts rückgreifend geltend gemacht werden kann, der früheste Zeitpunkt wäre dann eben der Tag, an dem sie schriftlich erklärt, Ansprüche zu haben bzw. etwas zu wollen.

+ ich hab das Ganze nun schriftlich inkl. einer Kostennote von deutlich jenseits der 300 EUR. Man darf nie solche Sachen wie MwSt und auch Pauschalen für Telekommunikation usw. vergessen, 250 EUR am Anfang können sich da superschnell um praktisch netto ca. 33% mehr einfach mal eben so aufblasen.

+ Und zum Thema Beratungsschein und der Zugang zum Recht usw. Tatsache ist ja, dass es für mich gut ist, mich still zu verhalten und an dem bestehenden Miniaturfrieden der aktuell herrscht festzuhalten. Insofern gibt es keine Verhandlung, keinen Beratungsgutschein, keine Prozesskostenhilfe usw. weil das alles ja erst später mit einer Verhandlung beantragt, beansprucht ("Hallo Hörnchen") werden könnte. Also reine Privatsache und somit auch privat zu bezahlen. You get what you pay for.

+ Rein theoretisch wäre noch ne andere Lösung möglich gewesen. Man nimmt einen Anwalt, lässt sich einen Schrieb mit sowas wie beidseitigem einvernehmlichen Unterhaltsverzicht (immer nur Ex-Ehegatte/gattin, nie die Kinder) aufsetzen, geht zum Notar, lässt sich das vorlesen und dann ist es (nach wieder mal einer Menge Einsatz an gutem Geld) sozusagen amtlich. Wäre in meinem Fall halt eher sehr aufwändig und würde auch nur schlafende Hunde wecken und alte Dinge aufreissen. Also eher nicht zu empfehlen.

+ Private Anmerkung zum Schluss: Mit 2-3 Stunden Arbeit kommt so ein Anwalt auf das "Monatseinkommen eines Hartz-4 Empfängers". Ich nehme mal an, das ist korrekt und normal und irgendwie strukturell, sprich politisch gewünscht, was weiss ich. Also einfach am Sonntag das Richtige wählen, wir haben hier ja im Gegensatz zu Afghanistan ne funktionierende Demokratie:-)

Viele Gruesse und auf Wiedersehen

E.


 Ehegattenunterhalt nach H4Periode nie mehr bezahlt: Schulden von hörnchen
Masl richtig stellen:

es_khe hat geschrieben:
+ Und zum Thema Beratungsschein und der Zugang zum Recht usw. Tatsache ist ja, dass es für mich gut ist, mich still zu verhalten und an dem bestehenden Miniaturfrieden der aktuell herrscht festzuhalten. Insofern gibt es keine Verhandlung, keinen Beratungsgutschein, keine Prozesskostenhilfe usw. weil das alles ja erst später mit einer Verhandlung beantragt, beansprucht ("Hallo Hörnchen") werden könnte. Also reine Privatsache und somit auch privat zu bezahlen. You get what you pay for.


Doch, den Beratungsschein bekommt man beim Gericht wenn man nachweist bedürftig zu sein. Dann muss man sich einen Anwalt nehmen der über Beratungsschein arbeitet.

Weiß aber die Bekannte (Richterin) sicherlich.

hörnchen

hörnchen


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