Hallo,
micromodal hat geschrieben:
habe nachträglich das gemeinsame Sorgerecht erstritten und nun auch eines meiner Kinder bei mir.
ihr werdet doch wohl da den Kindesunterhalt neu geregelt haben?!
Schau dir den Anhang der Düsseldorfer Tabelle an, da steht drin wie man Unterhalt berechnet.
Ich kenne Urteile in welchen die Mutter weiterhin Unterhalt bekam.
Zitat:
erwartet, dass wir die Kinder bringen und holen für den Urlaub, eigentlich dass wir alles finanzieren..,. sniff sniff
Nun, wenn du in deiner Umgangszeit in Ulraub fährst ist das auch so korrekt.
hörnchen
Dein Anwalt, der die Gesamtsituation mit allen Details kennt, sollte dir genaue Zahlen nennen können
