| dexter: "Unsicher wg. Gelesenem und der Aussage meiner Anwältin"
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Hallo und Guten Morgen,
ich hoffe, daß man mir hier etwas helfen kann.
Ich bin total verunsichert, wem ich nun glauben soll. Egal was für Urteile und Zusammenfassungen in Ratgebern ich lese, ich finde, daß das alles für mich spricht, aber meine Anwältin meint, daß das nichts zu sagen hat und ich mir keine Hoffnungen machen soll. Hier erst mal eine kurze Zusammenfassung meiner Lage:
Meine Frau und ich haben Mitte 2005 geheiratet und leben seit einem Jahr getrennt. Sie hat mich im Oktober 2008 verlassen und ist offiziell seit Dezember mit ihrem neuen Partner zusammen (übrigens NICHT ihr offizieller Trennungsgrund, aber es war zu eindeutig, daß die beiden sofort zusammen kommen). Es sind keine Kinder vorhanden und sie hat immer 100% gearbeitet. Nun hat sie von mir für die 3 Ehejahre einen 5-stelligen Betrag gefordert, damit diese Scheidung gütlich über die Bühne läuft. Ihre Begründung war, daß sie ja monatlich 500€ auf ein gemeinsames Konto bezahlt hat, von dem "wir beide gelebt" haben und ich jetzt davon alleinig profitiert habe und meinen Lebensstandard nur wegen ihr gehabt hätte. Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich immer selbst abbezahlt habe, sie hat daran keinen Cent gezahlt. Ich hätte meine Wohnung, sie gar nichts und von diesen 500€ hätte sie in der Zeit ja auch Wohneigentum erwerben können!
Das von ihrem auf ein Haushaltskonto eingezahlte Geld finanzierte Leben sahen folgende Ausgaben vor:
Sämtliche gemeinsamen Versicherungen, die Hausverwaltung (ich habe die Eigentumswohnung mit in die Ehe gebracht, die wurde nicht gemeinsam gekauft) alle anfallenden Nebenkosten, Telefonrechnungen, Internet, GEZ-Gebühren, essen und trinken und noch ein paar andere Sachen.
Natürlich reichte dieser Betrag vorne und hinten nicht für alles aus und da ich besser verdiene, habe ich das fehlende Geld aus eigener Tasche bezahlt, allerdings ohne das auf dieses Konto zu überweisen. Ich hab z.B. die Einkäufe der Lebensmittel, die ich besorgt habe (und das waren dann eben 90% der Lebensmittelkosten) von meinem Konto bezahlt, diverse gemeinsame Anschaffungen gingen von meinem Konto ab, etc.
Ich finde ihre Forderungen total überzogen und weigere mich das zu bezahlen. Allein die Tatsache, daß ihr für das Trennungsjahr maximal die Hälfte des von ihr geforderten Betrages zustehen ist für mich Grund genug, hier ihre Forderungen zurück zu weisen. Beim Zugewinnausgleich kam -zumindest nach altem Recht- nichts raus, da muß ich nochmal schauen, was nach der neuen Rechtsprechung herauskommen würde, da sie in der Ehezeit ein neues Auto gekauft hat, welches nach neuem Recht natürlich als Schulden in diese Rechnung mit einfließen.
Klar zählt das Schuldprinzip nicht mehr, aber nach allem, was ich im Internet gelesen habe, kann man sie sie nicht als bedürftig einstufen, da sie nach wie vor eine Vollzeitarbeit hat. Da sie seit Dezember in einer neuen Partnerschaft lebt (so viel mir bekannt ist, wohnt sie dort auch schon seit ein paar Monaten), sollte doch auch der Anspruch danach verfallen sein, oder? Die letzte Aussage meiner Anwältin war dahin gehend leider nicht sehr positiv und ich wollte mal wissen, ob es hier jemanden mit Erfahrung aus diesem Bereich gibt.
Da würden Recht und Gerechtigkeit doch schwer voneinander abweichen, wenn sie tatsächlich auch noch das von ihr geforderte Geld bekommen kann, dafür daß sie mit einem anderen durch ist.... Das passt einfach nicht in mein Bild von Rechtsprechung.
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| Elke: "Unsicher wg. Gelesenem und der Aussage meiner Anwältin"
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Hallo,
das ist ja schräg. Also ich bin 20 jahre verheiratet und käme gar nicht auf die Idee, mir die Ehe vergüten zu lassen und dann einer gütlichen Scheidung zustimmen. Wie sich das juristisch verhält weiss ich natürlich nicht, aber mach doch eine ungütliche Scheidung und dann wartest Du eben ab was abei raus kommt. Freiwillig würde ich das jedenfalls nicht zahlen.
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| hörnchen: "Unsicher wg. Gelesenem und der Aussage meiner Anwältin"
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Hallo Dexter,
jetzt setz dich mal in Ruhe hin und rechne den Zugewinn aus, dann den Trennungsunterhalt..... Und dann rechnest du die Differenz aus dessen um was ihr streitet.
So, dann gehst du zu einem Prozesskostenrechner und gibst den Streitwert ein und schaust was im Anwälte und Gericht kosten würden und dann orientierst du dich.
hörnchen
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| dexter: "Unsicher wg. Gelesenem und der Aussage meiner Anwältin"
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Werd ich auf jeden Fall mal machen, danke erst mal.
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