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Hallo,
mit dem anerkennen der 160% ist erstmal der Streitwert für den Rest minimiert.
Wende dich im Zuge der Beistandschaft an das Jugendamt, schildere dort die Einkommensverhältnisse deines Exmannes. Das Jugendamt solle um Auskunft ersuchen und ggf. eine Auskunftsstufenklage einreichen - aber, die wissen dort schon wie das geht.
Ab dem Moment wo Auskunft gefordert ist, ist er in Verzug. So nach dem Motto: Sie sind zu KU in geschuldeter Höhe verpflichtet.....
Problem bei einem Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) könnte sein dass der sagt er verdient bei dem Streitwert zu wenig.
hörnchen
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