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Bin seit August 2008 geschieden. Es gibt eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der unter anderem der Unterhalt (Kindes- und nachehelicher) festgelegt worden ist. Hier heißt es, dass diese Unterhaltszahlungen bis einschließlich Februar 2010 gelten, einzige Ausnahme: Ich würde wieder eine Ehe eingehen.
Dieses ist nicht der Fall.
Allerdings hat der in 14 Tagen 18-jährige Sohn, der bei mir wohnt, im August eine betriebliche Ausbildung begonnen und es besteht aufgrund seines Einkommens kein Anspruch mehr auf Barunterhalt.
Meine Frage: Muss der bisherige Unterhalt vom Vater trotzdem aufgrund der Scheidungsfolgenvereinbarung bist Februar gezahlt werden, oder besteht kein Unterhaltsanspruch mehr?
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