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 Scheidungsfolgenvereinbarung von patata
Bin seit August 2008 geschieden. Es gibt eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der unter anderem der Unterhalt (Kindes- und nachehelicher) festgelegt worden ist. Hier heißt es, dass diese Unterhaltszahlungen bis einschließlich Februar 2010 gelten, einzige Ausnahme: Ich würde wieder eine Ehe eingehen.
Dieses ist nicht der Fall.
Allerdings hat der in 14 Tagen 18-jährige Sohn, der bei mir wohnt, im August eine betriebliche Ausbildung begonnen und es besteht aufgrund seines Einkommens kein Anspruch mehr auf Barunterhalt.
Meine Frage: Muss der bisherige Unterhalt vom Vater trotzdem aufgrund der Scheidungsfolgenvereinbarung bist Februar gezahlt werden, oder besteht kein Unterhaltsanspruch mehr?

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 Scheidungsfolgenvereinbarung von hörnchen
Hallo,

ich würde mal sagen das kommt auf die genaue Formulierung an. Man kann auch einen Unterhalt freiwillig festlegen der jegliche Veränderungen aussen vor läßt, ich meine aber dass die meisten ein Vermerk machen und sich auf die gesetzlichen Grundlagen beziehen......

hörnchen


 Scheidungsfolgenvereinbarung von patata
Verstehe ich nicht. Ist die Vereinbarung nun bindend bis zum festgelegten Zeitraum, oder nicht?
Die Frist kam nur aufgrund des nachehelichen Unterhalts zustande, damit ich den bis Febr. 2010 bekomme.
Es ist geregelt, dass, wenn sich der Kindsunterhalt auf Grund des Alters ändert, sich der nacheheliche Unterhalt verringert, so dass es bist zum festgelegten Zeitpunkt bei der Zahlung einer festen Summe bleibt.

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 Scheidungsfolgenvereinbarung von hörnchen
Hallo,

ich mag keine Aussage treffen ohne den kompletten Inhalt zu lesen. Am besten fragst du beim "Ersteller" der Vereinbarung, der kann dir das sicher beantworten.

hörnchen


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