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 Welcher Betrag für Nutzung der eigenen Wohnung von c999
Hi,

Situation: seit kurzem getrenn, bin ausgzogen. Verstehen uns noch ganz gut trotz der Situation. noch haben wir keine Fachanwalt eingeschlossen. Ich versuche jetzt erstmal vorab die regeln rund um die Finanzen zu verstehen.

1. Frage:
wir haben eine fast abbezahlte Eigentumswohnung. Nachdem ich ausgezogen bin sind meine Frau und die Kinder bisher in der Wohnung geblieben. Frage zur goben Abschätzung der bald anstehenden Berechnung des Versorgungsanspruchs: gibt es eine Formel um wieviel Euro bei Selbstnutzung die Unterhaltszahlung reduziert werden muss?

2. Frage:
aktuell (und bisher) hat meine Exfrau nicht gearbeitet. Die Kinder sind nun 10 + 12. Ich habe gelesen, dass ab dem Alter davon ausgegangen werden kann, dass die Frau sich einen Job sucht. Und wenn das nicht klappt, dann kann zumindest der Unterhaltsbetrag reduziert werden. Frage wäre, um wieviel so etwa.

Danke für etwas Licht im dunkeln...
c.


 Welcher Betrag für Nutzung der eigenen Wohnung von hörnchen
Hallo,

als erstes sollte der Kindesunterhalt errechnet und tituliert werden.
Der KU kann beim Jugendamt kostenlos tituliert werden, senkt ggf. den Streitwert da unstrittig.

Dann solltet ihr überlegen wie das mit dem Zugewinn und der Wohnung geregelt werden soll und das am besten beim Notar fixieren, dann kann man weitersehen.

Was den Unterhalt für deine Frau betrifft kannst du dir auch mal die aktuellen Ergebnisse des Familiengerichtstages durchlesen (unter Urteile ganz oben).

hörnchen


 Welcher Betrag für Nutzung der eigenen Wohnung von c999
Danke Hörnchen,

den Kindesunterhalt habe ich schon erreichnet und nach meinem Wissen gibt es dann den Halbteilungsgrundsatz vom restlichen relevanten Einkommen.

Was nun allerdings offen ist sind die beiden genannten Punkte:
- Nutzung seitens meiner Frau+Kids der Wohnung, die uns beiden gehört
- Summe die anzusetzen wäre, wenn sie arbeiten müsste es aber aus welchem Grund auch immer aktuell nicht tut

Zur Wohnung: würde man sie mieten (oder vermieten) sagen wir mal wäre die Nettokaltmiete bei 800 €. Was kann man dann ansetzen?

Hat jemand dazu Erfahrung?

Thanks,
c.


 Welcher Betrag für Nutzung der eigenen Wohnung von Street
Hallo

Mein Vorgehen war : Den örtlichen Mietspiegel nehmen um den Mietzins in Erfahrung zu bringen. Der, der wohnen bleibt zahlt dem der auszieht die Hälfte der ortsüblichen Miete. Im Trennungsjahr kann die anteilige Miete durchaus weniger sein ..

Gebäudeversicherung und Grundsteuer werden geteilt, da ja immer noch beide im Grundbuch stehen und damit Eigentümer sind.
Schönheitreparaturen zahlt der der wohnt. Reparaturen die dem Erhaltungsaufwand dienen, zahlen beide.


 Welcher Betrag für Nutzung der eigenen Wohnung von Jana1967
Hallo C999,

warum geht Ihr nicht wie folgt vor:

Netto abzüglich Kindesunterhalt
abzüglich Wohnung warm Endmiete (alle Kosten für Eigentumswohnung)
abzüglich Wohnung warm Endmiete (alle Kosten für gemietete Wohnung)
geteilt durch zwei = Unterhalt für Euch beide.

So könnt Ihr alle leben, die Eigentumswohnung für Euer Alter und für Eure Kinder halten und im Gegenzug sucht sich Deine Ex einen Teilzeitjob. Dann bleibt mehr für jeden einzelnen + mir persönlich erscheint (als Zahlmami) die Lösung auch fair.

Was meinst Du?

LGS
Jana


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