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 Neue Lebensgefährtin meines fast-Ex ist schwanger! von Lieselümchen
Hallo zusammen,

bin heute zufällig auf dieses Forum gestoßen und habe eine Frage. Vorher aber einige Erklärungen zu meiner Situation:

2003 vom Mann nach 22 Jahren Ehe wg. "Mädel", damals 23 Jahre jung, verlassen. Seine große Liebe !
Okt. 2007 hat er die Scheidung eingereicht.
Seit ca. 1 1/2 Jahren hat er eine neue, jetzt 31 Jahre jung, mein fast-Ex ist 53 Jahre alt.
Unsere gemeinsamen Kinder sind 22 Jahre und 26 Jahre jung, zur Vervollständigung!

Wir streiten praktisch seit der Trennung um den Unterhalt. Aber das habe ich bis jetzt hinbekommen, natürlich mit einer guten Anwältin.

Seit dem Einreichen der Scheidung geht es, was auch sonst, wieder einmal um den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt für mich.
Ich sollte und brauchte in unserer Ehe, nachdem unsere Kids geboren waren, nicht mehr arbeiten. Habe aber trotzdem immer mal, und jetzt durchgängig seit 8 Jahren, auf geringfügiger Basis gejobbt.

Gut, wie gesagt, wir streiten über meinen Unterhalt, Zugewinn, Haus.

Und vor einigen Wochen kam dann ein Schreiben von seinem Anwalt, dass die Lebensgefährtin meines fast-Ex schwanger sei und sich somit mein Unterhaltsanspruch ja verringern würde, da mein fast-Ex ja Unterhalt an das neue Kind bezahlen müsste.

Dass das so ist, klar; leider hat er sich bei seinen beiden, unsere gemeinsamen, Kinder sehr, sehr schwergetan.
Die "kleine" war damals noch nicht volljährig, hat gegen ihren Vater erfolgreich geklagt. Hat dann auch nach einigem hin und her ihr Geld von ihm bekommen. Seit sie in der Lehre ist, bezahlt er nichts mehr für sie, ist für uns aber auch ok so.

Der "große" hat in der Zeit Abitur gemacht und wollte studieren. Papa hat aber nur ca. 1/2 Jahr bezahlt ("Taschengeld"), 500,-- € damals. Bafög hat unser Sohn nicht bekommen, Papa verdiente zu viel. Wer hat die Studiengebühren bezahlt? Mama.
Papa meinte nur zum Sohn, wenn du Unterhalt von mir haben willst, musst du mich schon verklagen. Aber du weisst ja, wenn du Unterhalt bekommst, dann bekommt deine Mutter weniger Unterhalt.
Das Ende vom Lied, Sohn hats gelassen.

Jetzt nochmal zur derzeitigen LG vom fast-Ex. Ich hoffe, sie weiß, auf was sie sich da einläßt.
Da sie ja arbeitet, vollzeit, bekommt sie ja auch Gehalt.

Meine Anwältin hat auf das Schreiben vom Anwalt von ihm geantwortet, dass das Gehalt, bzw. nach der Geburt das Geld für das Elternjahr, dazu gerechnet werden wird, und somit dann alles zusammen durch drei geteilt würde.

Wer hat mit so etwas schon mal zu tun gehabt?

Was kommt da evtl. auf uns zu?

Noch soviel dazu, seit dem letzten Schreiben meiner Anwältin an ihn mit einem guten Vergleichsvorschlag für uns alle, und das ist jetzt schon über 10 Wochen her, habe ich nichts mehr von ihm gehört. Trotz Erinnerung vor einem Monat.

Danke an alle, die mir vielleicht weiter helfen können!
Lieselümchen


 Neue Lebensgefährtin meines fast-Ex ist schwanger! von hörnchen
Hallo,

halte dich da mal an deine Anwältin, die alle Zahlen und Fakten kennt.

Der Unterhalt für das "neue" Kind steht im ersten Rang, noch ist das Kind aber nicht da.

Weißt du, wenn man so lange "streiten" muss ist es wichtig auf sich selbst zu achten. Lehn dich zurück und lass deine Anwältin machen.

Die Mutter des nicht ehelichen Kindes hat ggf. 3 Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt, aber auch da wird dir deine Anwältin genau aufbröseln was das in euerem Fall in Zahlen heißt.

hörnchen


 Neue Lebensgefährtin meines fast-Ex ist schwanger! von rania
ich wünsche dir kraft
alles liebe
rania
tut mir leid das ich keine tipps geben kann


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