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Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Zugewinnausgleich und Unterhaltsrecht.
Ich bin seit 22 Jahren verheiratet, habe 2 erwachsene Kinder. Zum Zeitpunkt der Eheschließung besaß mein Mann ein Haus welches fast bezahlt war. Dieses wurde verkauft und ein neues Haus gebaut, eintragen als Eigentümer ist wieder mein Mann. Es wurde mit dem Erlös des 1. Hauses bezahlt.
Meine 1. Frage: Ist das Haus dem Zugewinn zuzurechenen, obwohl es quasi 1:1 mit dem Erlös des 1. Hauses finanziert wurde?
Welche Unterlagen sollte ich darüber dem Anwalt zum Beratungstermin vorlegen?
2. Frage: Ich bin nur Teilzeit erwerbstätig, und habe kaum Aussicht auf eine Vollzeitbeschäftigung von der ich leben kann.
Ist mein Mann mir gegenüber unterhaltspflichtig? Oder erübrigt sich das, da die Kinder bereits erwachsen sind?
3. Frage: Welche Unterlagen sollte man generell bei einem Beratungsgespräch bim Anwalt dabeihaben?
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