| dieter: "Sorgerecht Eheschliessung BRD -Scheidung Ausland .2 Deuteche"
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gemeinsames sorgerecht ? eheschliessung deutschnand - scheidung mazedonien
Man möchte dies anfechten wegen Scheidung im Ausland , die DIES Recht
nicht kennt.
ich habe ein stetiges problem mit dem besuchsrecht zu meiner jetzt 7jr tochter,
die mir durch recht wiederliche weise erschwert und teilweise mit gewalt und
einschücherung vereitelt wurde.
ich habe mich mit nachdruck (u.Aüber das JA) um Tochter bemüht , nachdem ich
feststellte, dass diese , weder sprechen konnte , zudem die vorderen zähne kaputt hate (kariös), weil sie ausschliesslich mit ihrer "teeflasche"im mund "still" gehalten wurde,
d.h. zu schreien und weinen begann , wenn man ihr die flasche wegnimmt . Ihr "wollen"
konnte sie nur mit "lauten" und "hinzeigenzeigen" artikulieren.
Ich sah hiereine "vernachlässigung" , da die mutter mit ihrem neuen ehemann , den sie
monate nach der scheidung ehelichte (sinti aus mazedonien - nach deutschland geholt)
und hier mit gebähren weiterer kinder wohl zuseh beschäftigt war (mittlerweile 4 ,was
wohl in ordnung ist , wenn MEIN kind nicht "für mich sichtbar" darunter leidet.
Das JA sorgte mitlerweile für eine elternvereinahrung , dass ich melissa
alle 14 tage für 7 std habe , jedoch wird mit immer neuen tricks und
belästigungen (ohne Kontra des JA ) dies unterlaufen.
Nicht nur dass jeder "nichtehel. Vater sein kind übers "wochenende" hat , wurde auf
Wunsch der mutter die "ausdrücklich - am liebsten - keinen kontakt sähe- wie sie
auf JA angab ) 7 stunden zulassen musste , die mir sehr wenig erscheinen und ein "mehr" mir für
später in aussicht stellten, wenn das kind in schule kommt) Nun da ist Sie jetzt derfall
und sie hinkt dort hinterher , da in deren "neuen" elternhaus kein deutsch gesprochen wird
und sämtliche Kontakte , Nichtdeutsch , sind (da diese auf betreiben des "ehemanns"abgebrochen wurden.
Weiter hat das Jugendamt mir gegenüber behauptet (nie nachgewiesen)die Mutter
habe angegeben , ein "alleiniges sorgerecht" zu haben , und zwar durch die mazedonische scheidung
automatisch so wäre und die deutsche eintragung (die ich nicht kenne und nirgend sah)
ja die bestätigung seie. (die mitsicherheit keine alleine Sorge einträgt , da eine mazedonische
Scheidung keine solchen worte darüber im Urteil vorsieht "da es dort (wie früher hier) automatisch
bei der Mutter liegt
(Ich nehme nun (mitlerweile) doch an , dass HIER nur deutsches Recht gelten kann.)
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Die "Kindesmutter" , ist in BRD geboren , hielt sich 9Jahre (als Kind ) hier auf und
verbrachte dann 6 Jahre in Mazedonien , ohne dass die Familie hier um "berechtigten"
Aufenthalt nachfragte , der nach 5 Jahren zustand. Nun die Familie kam als "Asylanten" zurück (deren Mutter mit 4 Kinder) ,zumal der Vater sich in deutschland aufhielt und
die familie finanziell unterstützte.
Zum Zeitpunk meiner Ehe in BRD mit der Mutter meines Kindes , war Diese Mazed. Staatsangeh.
(ich bin Deutscher) . Diese fand in Deutschland statt , Kind wurde nach 2 Jahren Ehe in BRD geboren.
Wir lebten ausschliesslich in der BRD , in dieser Zeit erhielt Sie auch dt Staatsangehörigkeit.
Unser Kind war 8 Monate alt , als die Mutter (mit Kind) nach Mazedonien musste zur Beerdigung der
Mutter , und sich gleichzeitig um die Ehepapiere ihrer zukünftigen Schwägerin kümmerte , die Ihr in BRD
lebender Bruder sich "holen" wollte . Das "der Bruder dieser Schwägerin" sofort nach meiner Scheidung
(um die mich meine Frau - ohne Zusammenhänge zu erklären - nach Rückkunft bat) , #
sich um eine Ehe "anstellte" , mag nicht zufällig , sondern
eine mir vorenthaltene "Geschichte" gewesen sein um "die ganze Familie" hierrüber zu bringen.
- Was tuen "arme Leute" nicht alles für´s Geld?)Naja. (War ma Meinung des Schwiegervaters,
sich weiss es nicht und glaube "in der Familie , dass "Alles" sein kann oder auch nicht - egal wie die
Worte ausfallen.
Nach meiner Einverständnis zur Scheidung (3 Jahre seien ja genug) - obgleich alles "harmonisch und
nie laut, Stress oder gar Streit zuging - dachte ich : "soll Sie sich 1 Jahr Trennungszeit bedenken",
und Ihre Probleme benennen, wie "ausräumen",
kam Sie mit der Idee , sich in Mazedonien zu scheiden , weil das schneller ginge ,( ich könne auch mein
Kind weiterhin sehen , was ich ohnehin tat ). Nun ja , ich willigte ein, Sie sorte für ALLES, selbst
das was "mein Anwalt" als Statist dort zu tun hat .
-IM NACHINEIN habe ich Bedenken an der Rechmässigkeit ,überhaupt an dieser Scheidung,
da EHE in Deutschland geschlossen wurde , Unser ständiger Aufenthalt die BRD war . Sie
DEUTSCHE zu dem Zeitpunkt war (und nur deswegen sich dort ein Mann sich Ihr "aufdrängte")
Selbst wenn diese Ehe nur legal oder rechtswiedrig war und hier "eingetragen" wurde , müssen doch NUR
die Scheidungregeln gelten die in der BRD wegen automatischem"gemeinsamen Sorgerecht" zutreffen
und nur bei "groben" Vorfällen entzogen werden können.
WAS NUN?
(UM den Spiess herumzudrehen , meine Tochter läuft noch immer mit"kariösen" Zähnen herum. Jugendamt ist "taub" , das seie nicht meine Sorge!! . Habe nur Angst dass wie eine meine erwachsenenTöchter umdie ich mich in jungen Jahren nicht kümmerte , dann auch die Folgezähne
verdorben hat und mit 20 ! schon Protese brauchte. Ganz abgesehen davon dass Kontake verkürzt
werden , die ich u.A. dazu verwnde über Lernspiele , der Tochter Wissen (auch Deutsch) zu
vermitteln , die in "deren Familie" nicht zu vermittteln ist . u.A. wurde meine Tochter nie aufgeklärt,
dass ich "leiblicher" Vater bin und deswegen Sie blond und die Geschwister "andersartig" aussehen.
Das Jugendamt nimmt entgegen (Verfassung zur Gleichbehandlung der Geschlechter?) an , dass die
Mutter ein "besseres" Sorgerecht ausübt , mit dem "Hinweis" , die Mutter )oder deren Mann) argwöhnen
"mein Interesse" gelte nicht dem Kind sonder "IHR" . Nicht dass ich "Umstände" ausschliesse indenen
man 2 mal heiratet , ichschliesse es aber aus mich um verheirate Frauen zu kümmern oderderen Ehe zu
stören , die die "gerne" gestört sehen möchten , weil ich mich um das Kind kümmere.
Weiterhin ist die Mutter niemals IHRER PFLICHT nachgekommen , mich um das Fortkommen geistig wie gesundheitlich zu informieren. Die Kontakte über den Schwiegervater traue ich nicht zumal diese falsch und
verfärbt wiedergegeben werden. (Beispiel: Kind hat ein Zimmer für sich alleine ! (Warum es geht ja mit
kleineren Geschwistern zusammen!)
Tatsache ist aber : das DIESE mit 6 Personen in einer Sozialwohnung
sind zuder 2 mal im Jahr sich die Schwiegereltern für jeweils 3 Monate "einquartieren" und somit 8 Leute
dort sind - also "DINGE" dort ablaufen , die Schwoegervater mir ncht sagt und mein Kind wohl
auch nicht drüber sprechen soll , die "im Übrigen" auch schon mal im JA "auftreten musste (unter Leitung der Mutter) : "Sie ginge nicht gerne zu mir" - Was dort (man fand keine Begründung des Kindes)
Einen "Sozialdienst" zur Angewöhnung , zubeschäftigen . Der keineProbleme fand ,harmonischen Umgang
und Vertrautheit feststellte mir jedoch -durch den Auftrag - erheblich meine Besuchszeiten einschränkte.
DIESE von JA "unterstützte" Massnahme hat den STAAT (also Alle) NUR Geld gekostet und
geschadet . Das Kind ist nun zwischenzeitlich regelmässig bei mir , was nun wieder die Familie zu
stören schien , da "wenn Probleme kämen, man nun auch dem Gericht ein Kind "vorführen" könne,
was dann (gegen seine Überzeugung) , aus Gefälligkeit , sagen wird . ES käme nicht gerne zu mir.
Das hier nicht (wie es sein soll) die Mutter dafür zu sorgen hat, dass bei einem "Nichtwollen" ,einem
Kind gutzugeredet wird - wird hierein Umstand genutzt das dieMutter (Ihrzugegebenes Nichtwollen)
dem Kind "aufoktruiert", was NICHT zum Kindeswohl sein kann !!
Ich habe dies nun langsam "satt" , mal "ein Lob"zu erhalten , weil viele Väter sich anders verhalten -
das nützt MIR nichts , wenn VIELE "Aufgeben" nur weil Behinderungen der Mutter auftreten,
Jugendämter dies (in dem Falle unterstützt haben- um es "auf die Spitze" zu treiben.
Von Streit vor Familiengericht "abgeraten" wird , weil "MAN" da ja ein"Wort" mtzureden habe.
Was habe ich vonsoeinem Streit ? Die Familie wird nicht "besser" und man zieht wieder "mal" weg.
/Wie einmal in eine entfernte Stadt in ein "ausgewiesenes" Asylanten- und Zigeungerviertel (nach Volksmund)
ohne das "despektierlich" zu meinen , nur "die Tochter" kam "verstört und mit weniger Sprachkenntnissen"
zurück.(Weil wegen fianzieller Probleme und Scheidungsgerede, sich die Familie entweite , aber hier
am früheren Wohnort (auch der "Sippe" -d.h. Familie im weitern Sinn!) zusammenkam ,
mir recht ist , ich trotzdem "angefeindet"
werde und man sicher "wieder" wegzieht (wenn man es sich leisten kann) m nur um meine Tochter mir
zu "entfernen" . Jetzt läuft das "psychologisch mit Beeinflussung" ab.
Zum Jugenamt habe ich kein Vertrauen , dass die mit Arzt (Zähne) und Psycholgen (wegen Frage nach Kindeswohl und Beeinflussung) etwas tun werden . Ich dies vielleicht durch "Verfügung" abstellenkann , um das JA nicht zu "belästigen". (Angeblich auch kein anderer Sachbearbeiter (auf meine Beschwerde hin) verfügbar !!)
Die Ämter haben war dem Bürgerzu "dienen" , vereckeln sich aber gerne den "Zulauf" durch "abwehrende
und erschwerenden Hindernisslauf der einem vorgegeben wird.
Wenn ich klipp und klar weiss , dass ein "Gemeinsames Sorgerecht" besteht.
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(Unabhängig von der auslämdischen Scheidung , zuder -wie ich hörte,aber nie nachforschte- auch noch
"gefälschte oder verfälsche Dokumente eine Rolle gespielt haben könnten) , nun in
DEUTSCHLAND an meiner Deutschen Ehe, an meinem DEUTSCHEN Kind , mit hiesigem
Wohnsitz mir mein "gemeinsames Sorgerecht" das DEUTSCHES RECHT ist durch
eine Mazedonische Scheidung (an dort fremden Staatsbürgern!!) HIER in Deutschland !!
mir weggenommen werden kann (auf Gerede oder Nachweis der Mutter dasses bei mazed.
Scheidungenkeine gemeinsame Sorge gäbe - UND das Jugenamt DAMIT an "einer Vernachlässigung"
beiträgt , indem sie dieses unterstÜtzt und meine "Fürsorge" auf ein mir zu Kleines Minimum verschreibt
und Dinge "Wie im Kindergarten nachfragen , nach Fortschritten des Kindes" verbietet.
Sowie die Streitereien "unterstützte" ,nachdem ich die Tochter " -mit fast 7 Jr- aufklärte
dass ich (nicht nur aufgrund desselben Familiennamens) auch Ihr "Vater" bin , somit Ihr "Papa"
aber der "Vater" Ihrer Geschwister seie. Das Kind nahm das als "natürlich" ohne weiters Aufsehen
an und verstand nun , wieso ich mich regelmässig mit Ihr Kontakt halte (und in 7 Stunden mehr
Zuwendung und Kontakte , Spielen Lernen usw hat) als Sie "bei sich in den 2 Wochen dazwischen
hat , indenen Sie vor "TV" abgestellt mit Nintendo usw vergnügen kann (oder muss), wieder Sozialdienst
mir dies so auch bestätigte. Sicher hat die Mutter wenig Zeit mit Baby , aufräumen , putzem. waschen ,
wie "die Kleine" mir sagt , aber das ist NUR Grund um die mehr zu haben. Alles was Schwimmengehen
Zirkus Veranstaltung , sein könnte - wir MIR (und den Kind) versagt!! Grund: es soll nicht mehr haben als die Geschwister - die ich gerne"allesamt" auch mitnehmen würde - und "früher" kleine Geschenke ohnehin
immer mehrfach (für die grössere Schwester mit) mitgekauft wurden.
HILFE :
Ist das deutsche Sorgerecht bei einer Ehe
die in Deutschland geschlossen wurde
in Deutschland bestand
aber (ohne einen Wohnsitz dort) im Ausland geschieden wurde (mit meinem Einverständnis)
durch einen Ehepartner der "Deutsch" ist (oder auch bei Nichtdeutschen?)
beim Weiterleben des Kindes und der Mutter in Deutschland (ALLE DEUTSCH)
nun NACH deutschen Scheidungsgesetzen (gem. Sorgerecht) masgeblich HIER einzutragen oder gültig
oder nach mazed. Recht (unabhängig davon , dass Sie nur Wochen brauchte um dort einen mazed.
Staatsbürger zu heiraten .
Ichhabe Stunden verbrachtin Suchmaschinen . Anwälte , kennen nur komplizierte Wege die Streit ohne
Rechtssicherheit haben und ie "karre" verfahren .
Ichhoffe in diesem Forim jemandzu finden der sowas kennt und Rat weiss.
Ich bin nur zu "grauen Haaren" bisher darüber gekommen und fühle mich recht unglücklich
was meiner "selbstständigen Schaffenskraft schadet"...
Habe sicher paar Tippfehler noch im Text (die sich ergeben ,wenn man tippt und schon in Gedanken
paar Sätze weiter is) ganz abgesehen von klemmender Space-Taste.
Ich hoffe das hindert niemand trotzdem meine Sorge so ernst zunehmen , dass mn die ohne hinweis
auf die Rechtschreibung beantworten kann.
Gruss
Dieter
Bilder von der Kleinen (bei Besuchen) http://ch.to/meli
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| Martina: "Sorgerecht Eheschliessung BRD -Scheidung Ausland .2 Deuteche"
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hallo Dieter,
erst mal willkommen im Forum, ich habe deine Geschicht gerade sehr aufmerksam gelesen.
Ich denke auch, das normalerweise nach deutschem Recht ein gemeinsames Sorgerecht bestehen müsste. Aber weißt du auch ganz genau, was du da bei deiner mazedonischen Scheidung alles unterschrieben hast. Die Mutter deiner Tochter wird sicher nicht einfach nur so behaupten können, das sie das alleinige SR automatisch durch die Scheidung bekommen hat. Ist es vielleicht möglich, das du irgendeine Verzichterklärung auf SR unterschrieben hast
Verstehe mich bitte nicht falsch, es wäre ja immerhin möglich. Ich will dir um himmels Willen auch nicht unterstellen, du hättest irgendwas unterschrieben, das du nicht gelesen hast. aber das ganz ist doch wirklich mehr als fragwürdig.
Aber ich denke bei einem Fachanwalt für Familienrecht müsste sich das doch klären lassen.
Außerdem, wenn deine Tochter wirklich so sehr vernachlässigt wird, solltest du das Kind da schnellstens versuchen rauszuholen.
Das klingt alles sehr haarsträubend. Ich wüsste nicht, was ich täte, wenn es meine Tochter wäre.
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| dieter: "Sorgerecht Eheschliessung BRD -Scheidung Ausland .2 Deuteche"
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Martina,
erstmal lieben Dank.
Ich habe erstmal alles so gelassen , wie es ist.
(Das hatte mich damals sehr "aufgewühlt" ,
wodurch ich panikartigartig dann auch die Unmengen
Tippfehler hinbekomme)
Das ist das hiesige Jugendamt , welche durch solche
prüche "dass nach derr Mutter" ich kein gemeinsames
Sorge-Recht hätte. Weder wurde mir etwas gezeigt.
(Also liegt dem Amt wohl auch nichts rechtsmässiges vor,
und ICH solle mich um das mazed. Urteil kümmern.
Nicht nur dass ich von "Pontius nach Pilatus " und zurück-
gelaufen bin. Ich bin wie "Blöd" rumgeschickt worden ,
daman selbst in dieser Sache keine Arbeit und Umstände
hat. (Ist dasdie übliche Art der "Hilfestellung FÜR besorgte
Bürger?
Die deutsche Scheidung ist eingetragen , sonst habe ich nichts.
Ich habe ein OLG Urteil gefunden , dass selbst wenn nur ein Partner in Deutschland (noch) lebt , der das gemeinsame Sorgerecht automatisch
behält , wenn die Ehe vornehmlich in Deutschland "erlebt" wurde.
Also "hier" , und nicht im Scheidungsstaat Ehe , Kind , Aufenthalt
BESTAND hatte (und darüberhinaus noch immer "Wohnsitz" aller
betreffenden Parteien ist .
Ich wäre froh, wenn noch irgendjemand etwas dazu weiss oder
gar Vergleichsurteile hat .
Ich meide Anwälte , die "naturgemäss" jeden Streit schon im Vorfeld
vergrössern wollen . Mir sind die Urteile lieber (aufdie sich ein Anwalt
stützen könnte. Nur mit den Urteilen , kann ich das Jugendamt angehen,
die mir mit "falschen Argumenten" ein Grossteil des Umgangs mit dem
Kind entgangen ist , sodass es sprachlich schulisch und gesundheitlich
"vernachlässigt" wurde.
Ich erkenne das nichtan dasich keine gemeinsame Sorge "haben soll",
das ist mir bisher nicht nachgewiesen worden .
Ich denke ich fahre besser "den Spiess herumzudrehen"
Dieter
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| Moehrenmolch: "Sorgerecht Eheschliessung BRD -Scheidung Ausland .2 Deuteche"
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Dieter, könntest Du mal die FAKTEN kurz zusammenfassen?
Daten, Termine, Gerichtsentscheide usw.
Ich blicke nicht mehr durch.
Und das ist echt selten
Fred
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