| saarland1977: "Unterhalt"
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Meine Frage ist etwas komplexer und ich hoffe auf vernünftige Antworten.
Herr xyz hat drei Kinder. Kind1 10 Jahre lebt in einer Pflegefamilie und er zahlt hierfür einen Pauschal Betrag von 60 Euro als Kostenbeitrag. Kind 2 7 Jahre lebt bei der Kindesmutter und er zahlte bisher 158 Euro Kindesunterhalt. Kind3 15 Monate lebt im Haushalt mit seiner neuen Frau. Nun beschloss die ARGE die für Kind 2 zuständig ist Herr XYZ muss 240 Euro bezahlen. Sein Durchschnittsverdienst beträgt 1500 Euro. Es bestehen jedoch erhebliche laufende Kosten im Monat. Fragen:
1.
Ist es Tatsache wahr das Belastungen von Herrn XYZ nicht in die Berechnung des Unterhaltes von Kind 2 fließen?( Es geht hierbei nicht um Luxus Dinge , zb Auto kredite oder dergleichen.)Bei Kind 1 fließen diese in die Berechnung ein.
2.
Ein Anwalt sagte das das Kind 1 , welches in der Pflegefamilie lebt trotz allem , als voll unterhaltspflichtig bei einer solchen Berechnung anzurechnen ist. Die ARGE berechnet jedoch nur die 60 Euro. Kennt jemand vielleicht Fälle in dieser Richtung?
3.
Wie kann ein Anstieg von fast ca. 90 Euro zustande kommen , obwohl sich weder am Einkommen noch am Alter des Kindes sich etwas geändert hat (kind 2)?
Mfg
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