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Danke für die Antwort. Im Internet habe ich mal nachgeforscht. Da geht man in der Regel von einer 50 % Anrechnung aus, wenn die Ehefrau berufstätig ist. Dies staffelt sich dann nach Alter der Kinder. Aber ich kann darüber nichts finden, wie die Anrechnung erfolgt, wenn man voll berufstätig ist. Eine Einzelentscheidung ist klar, es muss jedoch einen Trend geben, oder Urteile, welche Anrechnung in etwa erfolgt, zumal ich das ganze aussergerichtlich regeln will. Ich muss dies meinem Mann jedoch auch entsprechend begründen können, wo steht etwas darüber geschrieben? Es geht hier nicht um Abzocke sondern um das, was mir zusteht und ich möchte, dass meine Vollbeschäftigung gebilligt wird.
Gruß Jane
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