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gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?

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rossost2: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Hallo Zusammen, hatte geglaubt diese Frage bereits eingestellt zu haben, finde sie aber auch mit der "Suche" nicht mehr. Deshalb nochmal:

Seit 2006 lebe ich getrennt. Nun steht die Scheidung ins Haus und neben der (beantworteten) Frage zum Thema Unterhalt, steht nun das Thema gemeinsames Haus im Raum. Meine Frau wohnt dort mit den Kindern, es ist bereits seit 05 abbezahlt. Im Grundbuch bin ich als Miteigentümer eingetragen. Einen Verkauf möchte ich nicht, der Kinder wegen. Besteht neben der Möglichkeit des Ausbezahlens noch eine weitere? oder gehe ich "leer" aus?

Viele Grüße
W.M.
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Hallo erstmal,

schön zu lesen, dass du in erster Linie an deine Kinder denkst - ich wünschte bei mir wäre es genauso! Du kannst Mitbesitzer des Hauses bleiben. Falls für deine Frau finanziell möglich, würde ihr Wohnvorteil deinen nachträglichen Ehegattenunterhalt reduzieren, aber euch beiden gehört noch das Haus. In einigen Jahren ziehen dann die Kinder aus und es kann eine andere Regelung vereinbart werden z.B. gemeinsamer Verkauf.

Ich möchte dies jedoch nicht, da mein Mann sich eine wesentlich jüngere Affäre genommen hat. Diese wird er nach unserer Scheidung wohl auch direkt heiraten. Passiert ihm etwas, wird sie dann "ihren" Erbteil einklagen. Diese Dame hatte bereits ihren eigenen Vater wg. Erbschaft verklagt. Es hängt also ganz von deiner Lebenssituation ab, ob diese Regelung für euch beide in Frage kommt.

Liebe Grüße & Dank (für deine Einstellung)
rossost2: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Vielen Dank,
nun die Zeit, bis die Kinder vielleicht eigene Wege gehen ist noch lange hin. Seit einem Jahr hat "sie" einen neuen Partner, welcher viel Zeit im Haus verbringt, ein Einzug steht vielleicht bald an. Nachdem ich nun weiß, wie meine finanzielle Situation sich "brilliant" verändert hat, sehe ich das nicht so ganz ein, dass in meinem Mit-Eigentum jemand lebt (die eigene Miete spart) und ein großes schuldenfreies Haus vorfindet, während ich hier weniger fürstlich zurecht komme/kommen muß. Das wurmt....
Viele Grüße w.M.
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Hallo nochmal,

soweit ich weiß, darf dann ihr "neuer" Lebenspartner Miete an dich bezahlen! Solltest du aber beim Rechtsanwalt klären.

Ohne neuen Partner sieht es rechnerisch so aus: Dein Nettogehalt abzügl. Unterhalt für die Kinder = dein Netto. Differenz Netto von euch beiden mal 3/7 = Unterhalt für deine Frau (Selbstbehaltgrenze beachten: im Westen liegt er ab Euro 1100). Dieser Unterhalt verringert sich um den Wohnvorteil (Ortsübliche Miete). Ich gehe davon aus, dass dir so schon "Miete" gezahlt werden müsste.

Der neue Lebenspartner ist dann in den nächsten 1,5 Jahren nicht besonders wichtig, außer dass so deine Ex finanziell besser gestellt sein wird und du nicht auf Geld freiwillig verzichtest . Nach dieser Zeit geht man von einer Lebensgemeinschaft aus, d.h. deiner Ex steht kein Unterhalt mehr zu und dies erhöht dann den Ertrag für dich.

In meinem Fall ist es auch so, dass ich seit 4 Monaten einen neuen Freund habe. Wir beide haben jeweils Kinder und sind beide von unseren Partner verlassen worden. Wir geniessen es zusammen zu sein, wollen aber vorerst auch nicht zusammen ziehen. Es ist einfach besser, jeweils eine eigene Bleibe zu haben. Man muss nichts überstürzen. Hat dir deine Ex ausdrücklich gesagt, dass sie mit diesem Mann zusammen leben will oder sind es lediglich Gerüchte? Du kannst jederzeit das Haus verkaufen, die Entscheidung muss nicht bei der Scheidung erfolgen. Deink weiter an deine Kinder - für sie hast du dieses Haus gekauft! Und falls du jetzt keine eigenen Pläne verwirklichen willst (mein Nochmann hat mit seiner Affäre ein Haus gekauft wink ), wird euer Haus in einigen Jahren an Wert gestiegen sein.

Mir hat mal jemand gesagt: Wut ist ein schlechter Ratgeber! Denk nach, was für dich am wichtigsten ist und welche Möglichkeiten man hat, dies zu erreichen!
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Noch etwas: sobald das Haus verkauft ist, fällt auch der Wohnvorteil weg. D.h. der Unterhalt für deine Frau erhöht sich! Deshalb versucht jetzt auch mein Nochmann mir den Unterhalt zu streichen (meine Kinder sind jetzt 12 und 10 Jahre alt - ich arbeite halbtags 57%).

Die Verkaufserlöse sind aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage schlecht bis sehr schlecht. Rein rechnerisch wird ein Verkauf vielleicht sogar die schlechteste Wahl sein! Und rein moralisch (fehlt meinem Nochmann - deshalb der Dank) nimmst du deinen Kindern nicht das Elternhaus.
rossost2: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
vielen Dank! Ein Verkauf kommt meinerseits überhaupt nicht in Frage. Meine Kids haben auch so schon genug Veränderungen, da kommt ein "Nest" - verkauf nicht in die Tüte! Es ist ganz schön verwirrend was jetzt gerade auf mich einfällt und was nun wann zu tun ist. Nutzungsausfalll, Unterhalt, Sorgerecht, ... ganz schöner Rattenschwanz!
Trotzdem vielen Dank!! An einen Unterhalt für die Ex habe ich gar nicht gedacht. Schließlich steht sie finanziell wesentlich besser da als zuvor und lebt in einem abbezahlten Haus.... Muss mich mal erkundigen, was ein Beratungsgespräch bei einer Scheidungsanwältin kostet, irgendwie brauch ich einen Überblick über die genauen Kosten. Viele Grüße
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Da du noch keinen Anwalt kontaktiert hast, gehe ich davon aus, dass noch keiner von euch den Scheidungsantrag gestellt hat.

Falls es so ist, ist es eventuell günstiger für dich, sich erst gar nicht scheiden zu lassen! Für mich und meinen Freund ist diese Urkunde lediglich ein Stück Papier. Du zahlst zur Zeit 500 Euro und falls deine Ex nicht mehr verlangt und du nach o.g. Rechnung eigentlich mehr zahlen müsstest, solltest du nicht auf die Scheidung drängen - eine Scheidung und die dazugehörigen Rechtsanwälte sind auch nicht gerade billig (erst recht nicht, wenn ein Haus im Zugewinn steht). Deine Ex verdient anscheinend selbst genug, bekommt bis das jüngste Kind 12 Jahre alt ist einen Rentenausgleich (Erziehungszeitanrechnung) - also hättest du auch vom Rentenausgleich gesehen keinen großen Verlust.

Das Erstgespräch bei meinem Anwalt hat fast 150 Euro gekostet. Die weiteren Rechnungen für Zugewinn und Unterhalt 2500 Euro. Mein Nochmann hat einen verfrühten Scheidungsantrag gestellt: im ersten Verfahren hat er diesen verloren, im zweiten -weil das Trennungsjahr vorbei war - wurde es an das Gericht zurück verwiesen mit Urteil nach "üblicher Verfahrensweise", d.h. jegliche Kosten wird er zahlen müssen: meine RA- seine RA-Kosten ca. weitere 3500 Euro. Dies passiert, wenn man sich nicht einig ist und das eigentliche Scheidungsverfahren ist noch gar nicht angefangen! Im Endeffekt verdienen nur die Rechtsanwälte an der Uneinigkeit!!!
hörnchen: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Hmmmm

Sternchen67 hat Folgendes geschrieben:
eine Scheidung und die dazugehörigen Rechtsanwälte sind auch nicht gerade billig (erst recht nicht, wenn ein Haus im Zugewinn steht).


Stimmt! Es gibt jedoch die Möglichkeit eben keinen Rechtsanwalt einzuschalten und eine notarielle Vereinbarung abzuschließen.. Scheidungsfolgenvereinbarung. Dazu rate ich.

Also, nicht scheiden lassen ist slten die beste Lösung. Solange man noch vernünftig miteinander umgehen kann ist eine klare Regelung meist wesentlich besser. Also, den Zugewinn selbst üerschlagen und einigen. Selbst wenn man da auf etwas verzichtet ist man mit dieser Lösung besser gestellt, denn: Es spart horrende Anwalts- und Gerichtskosten (Streitwert) und vor allem auch nervenaufreibende Konflikte.

Der neue LG spielt derzeit keine Rolle und muss auch keine Miete zahlen, wenn überhapt ist das Sche seiner LG. Dir rossost2 steht ggf. ein Nutzungsausgleich zu.

Kann deine Frau nicht deinen Anteil am Haus übernehmen, ein Darlehen aufnehmen und dich ausbezahlen? Das wäre die sauberste Lösung.

hörnchen

Achja: Wenn du einen Fachanwalt für Familienrecht konsultierst vereinbar vorab ein festes Honorar für die Erstberatung! Sonst wird der Streitwert genommen sobald eine Summe fällt. Alternativ kannst du auch zu einer Fachberatungsstelle gehen die bei Trennungen begleiten. Die Leute sind da meist auch recht fit.
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Falls man miteinander noch sprechen kann, finde ich eine Scheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Die Scheidung an sich selbst hat ja mehrere Verfahren: Scheidung, Unterhalt Kinder, nachehelicher Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Rentenausgleich... und noch vieles mehr, wenn man sich nicht einig ist.

Eine Bekannte und ihr Ex-Mann haben bis zum 16 Lebenjahr der jüngeren Tochter gewartet (10 Jahre nach der Trennung). Diese und ihr älterer Bruder kamen bzw. waren dann beide in der Ausbildung: die Punkte Unterhalt Kinder, nachehelicher Unterhalt, Sorgerecht UND Zugewinn sind dann weggefallen, da sie in dieser Zeit die Möglichkeit ergriffen hat, ihre ursprüngliche Halbtagsstelle auf eine Ganztagsstelle auszuweiten und so hat sie vor der Scheidung das Eigenheim übernommen und ihren Ex ausbezahlt. Die eigentliche Scheidung und der Rentenausgleich wurden in einem Termin mit gemeinsamen Anwalt abgehalten und dies hat so unter 1000 Euro gekostet. Gerade wenn man sich einig ist, ist eine solche Vereinbarung oft das günstigste.

Dies kommt zwar äußerst selten vor, aber ist anzustreben. Beide konnten so weiterhin Eltern bleiben, die Kinder behielten den Respekt und man verliert nicht die eigene Achtung und die Achtung des ehemaligen Partners.
rossost2: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Hallo und vielen Dank für die hilfreichen Antworten und Gedanken! Wir haben ein gutes Verhältnis miteinander und ich denke das "Nicht" scheiden lassen ist eine gute Lösung, werde es besprechen. Auch das ausbezahlen werde ich ansprechen, da es finaziell möglich ist. Ich kenne die finanziellen Möglichkeiten ja gut.... War eine gute Idee sich hier einzuloggen!

Eine Frage geistert mir noch im Kopf herum. Bei diesem Selbstbehalt ist das exkl. oder inkl. Miete?
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Der Selbstbehalt ist exklusive Miete. Hier in NRW ist die Miete für eine alleinstehende Person von Pauschal 360 Euro vorgesehen. Solltest du eine neue Lebensgefährtin haben, kann dieser Betrag sogar reduziert werden (also Reduktion des Selbstbehaltes), da ihr anteilig auch die Mietkosten angerechnet werden.

Ich hoffe, dass bei euch alles gut geht. Eure Kinder werden davon profitieren.
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Sternchen67 hat Folgendes geschrieben:
Der Selbstbehalt ist exklusive Miete. Hier in NRW ist die Miete für eine alleinstehende Person von Pauschal 360 Euro vorgesehen. Solltest du eine neue Lebensgefährtin haben, kann dieser Betrag sogar reduziert werden (also Reduktion des Selbstbehaltes), da ihr anteilig auch die Mietkosten angerechnet werden.

Ich hoffe, dass bei euch alles gut geht. Eure Kinder werden davon profitieren.


Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt: Von dem Selbstbehalt musst du dann deine Miete zahlen.
rossost2: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
das wird ja immer weniger.... Das heißt zusammenfassend also:
nach Steuerklassenwechsel ein Netto von ~1.800 minus 580 Unterhalt (im worst case) minus ~300 Miete = 920€? Heftig! Ich hoffe, ich habe kein weiteres Minus vergessen. Da kann ich ja nur noch auf eine Einigung betreffend des Hauses hoffen. Sollte dies meine Ex nicht ohne Anwalt machen wollen, wirds dann ja ganz bitter, wenn ich an die Kosten (Streitwert) denke, bzw. daran möchte ich gar nicht denken. Habe gerade mit ihr telefoniert und sie meint, das wir uns einigen werden und anschl. zum scheidenlassen gehen, was nicht so teuer wäre... alles relativ. Wenn dem so ist und wir uns in allen Punkten einig sind, reicht dann ein Termin zur "Vollstreckung"? Was kostet sowas? spielt hier der Streitwert dann überhaupt noch eine Rolle? Bin ich nun auf ihr "Wohlwollen" angewießen oder gibt es Argumente, dass auch Sie von einer Einigung profitiert, wie geringere Kosten, kein Nutzungsausfall meinerseits (rückwirkend?)
Viele Grüße
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Auch deine Ex muss ihren Anwalt nach Streitwert bezahlen bzw. das Gericht. Jede Einigung vorher z.B. Hauseigentum verringert von beiden die Kosten (Gerichtskosten werden auch durch den Hauswert bestimmt).
hörnchen: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Hallo

Sternchen67 hat Folgendes geschrieben:
Der Selbstbehalt ist exklusive Miete.


Falsch. Der SB beinhaltet Miete.

hörnchen
Sternchen67: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
hörnchen hat Folgendes geschrieben:
Hallo

Sternchen67 hat Folgendes geschrieben:
Der Selbstbehalt ist exklusive Miete.


Falsch. Der SB beinhaltet Miete.

hörnchen


s.o. habe mich schon vor Stunden berichtigt. Tssssss
hörnchen: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
"Sternchen"

Vielleicht solltest du ein wenig denken bevor du schreibst?

Du bist hier Gast und deine Stänkereien sind wenig hilfreich, genausowenig wie die Parolen die du verbreitest. Es wirft eher ein Bild auf dich das fragwürdig ist,

Zum "austoben" gibt es genügend andere Foren, die solltest du kennen da du deren dumpfsinnige Parolen versuchst zu verbreiten.

Gruß

hörnchen
rossost2: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
tut mir leid, ich wollte keinen Twist vom Zaun brechen... Soeben habe ich mit meiner "Ex" gesprochen. Meine Meinung ist, dass es doch darauf ankommt, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Dort stehe ich zu 1/5 als Eigentümer des Hauses. Sie jedoch meint, dass die Tilgungen zum Großteil als Schenkungen ihres Vaters vorgenommen wurden und somit der Anspruch auf das 1/5 eben nicht besteht. Stimmt das?
Viele Grüße
hörnchen: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Hmmmm,

ohne die Gesamtumstände zu kennen kann dir niemand Auskunft erteilen.


rossost2 hat Folgendes geschrieben:
Meine Meinung ist, dass es doch darauf ankommt, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Dort stehe ich zu 1/5 als Eigentümer des Hauses.


Falsch da ggf. der Zugewinn zählt.

Zitat:
Sie jedoch meint, dass die Tilgungen zum Großteil als Schenkungen ihres Vaters vorgenommen wurden und somit der Anspruch auf das 1/5 eben nicht besteht. Stimmt das?


Wenn die Scheningen des Vaters an die Tochter gingen kann es gut möglich sein. Ich sehe auch nicht wirklich die 5tel Lösung als richtig an sondern den erwirtschafteten Zugewinn von euch beiden.

Zweckgebundene Schenkungen von Elternteilen sind aus dem Zugewinn raus. Aber, letzendlich birgt auch das trefflich potential zum streiten sad

Würdest du deinem Schwiegersohn schenken? Also meist ist das ein Geschenk an die eigenen Kinder, für die geben Eltern meist gerne....

hörnchen

Also, wie sähe denn der Zugewinn aus? Und wie bist du notariell mit einem 5tel im Vertrag?
rossost2: "gemeinsames Haus, welche Möglichkeiten gibt es noch?"
Entschuldigung für die späte Antwort...

Inzwischen kam ein Brief ihrer Anwältin:
"es dürfte unstreitig sein (wäre letztendlich aber auch jederzeit zu beweisen), dass Ihre Ehefrau nicht unerhebliches Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte und darüber hinaus während der Ehe von ihren Eltern nicht unerhebliche Schenkungen erhalten hat. Dies führt rechnerisch dazu, dass Ihre Ehefrau keinen Zugewinn erzielt hat, hingegen Ihr Zugewinn in Form des 1/5 Miteigentumsanteils vorhanden ist. Würde man streng rechnen, müssten Sie die Hälfte Ihres Zugewinns an die Ehefrau ausgleichen. Ihre Ehefrau hat Ihnen bereits ein großzügiges Angebot gemacht, dass Sie in Erledigung aller etwaiger Zugewinnausgleichsansprüche und Zug und Zug gegen Rückübertragung Ihres 1/5 Miteigentumsanteil diese Summe erhalten könnten"

Mit dem letzten Satz hadere ich. Was ist mit "..dass Sie in Erledigung.." genau gemeint? Oder bin ich zu blöd es zu kapieren? Was ist mit Zug umd Zug gemeint? Raten?

2. Frage:
" Unabhängig der Kenntnis über Ihre Einkünfte schulden Sie per 01.01.10 an Mindestunterhalt für die Kinder je 272€ Der geringste Zahlbetrag gemäß der Düsseld.Tab. beträgt 364€ Hiervon ist hälftiges Kindergeld abzuziehen, so dass ein Zahlbetrag von 272€ geschuldet wird. Dies bedeutet ein Ges.betrag in Höhe von 544€"

Welches hälftiges Kindergeld? Das Kindergeld geht und ging bisher doch komplett an die Ehefrau?

Kann mir jemand freundlicherweise weiterhelfen. Vielleicht steh ich ja auch nur auf dem Schlauch...

Vielen Dank!
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