Hallo nochmal,
soweit ich weiß, darf dann ihr "neuer" Lebenspartner Miete an dich bezahlen! Solltest du aber beim Rechtsanwalt klären.
Ohne neuen Partner sieht es rechnerisch so aus: Dein Nettogehalt abzügl. Unterhalt für die Kinder = dein Netto. Differenz Netto von euch beiden mal 3/7 = Unterhalt für deine Frau (Selbstbehaltgrenze beachten: im Westen liegt er ab Euro 1100). Dieser Unterhalt verringert sich um den Wohnvorteil (Ortsübliche Miete). Ich gehe davon aus, dass dir so schon "Miete" gezahlt werden müsste.
Der neue Lebenspartner ist dann in den nächsten 1,5 Jahren nicht besonders wichtig, außer dass so deine Ex finanziell besser gestellt sein wird und du nicht auf Geld freiwillig verzichtest . Nach dieser Zeit geht man von einer Lebensgemeinschaft aus, d.h. deiner Ex steht kein Unterhalt mehr zu und dies erhöht dann den Ertrag für dich.
In meinem Fall ist es auch so, dass ich seit 4 Monaten einen neuen Freund habe. Wir beide haben jeweils Kinder und sind beide von unseren Partner verlassen worden. Wir geniessen es zusammen zu sein, wollen aber vorerst auch nicht zusammen ziehen. Es ist einfach besser, jeweils eine eigene Bleibe zu haben. Man muss nichts überstürzen. Hat dir deine Ex ausdrücklich gesagt, dass sie mit diesem Mann zusammen leben will oder sind es lediglich Gerüchte? Du kannst jederzeit das Haus verkaufen, die Entscheidung muss nicht bei der Scheidung erfolgen. Deink weiter an deine Kinder - für sie hast du dieses Haus gekauft! Und falls du jetzt keine eigenen Pläne verwirklichen willst (mein Nochmann hat mit seiner Affäre ein Haus gekauft

), wird euer Haus in einigen Jahren an Wert gestiegen sein.
Mir hat mal jemand gesagt: Wut ist ein schlechter Ratgeber! Denk nach, was für dich am wichtigsten ist und welche Möglichkeiten man hat, dies zu erreichen!