| sabine514: "Abänderungsklage?"
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Hallo, nachdem mein Freund letzte Woche die Mitteilung über die Erhöhung des Kindesunterhalts für seine beiden Kinder (13 Jahre)erhalten hat,hab ich eine Frage dazu. Es liegt ein dynamischer Titel vor und er zahlt zur Zeit mit Einigung der Ex-Ehefrau 550€. Sein bereinigtes Gehalt liegt bei 1400€. Nun soll er 668 € zahlen womit er wohl deutlich unter seinem Selbstbehalt liegt.Muss er dies zahlen oder kann man dagegen angehen? Wenn ja,wie muss er vorgehen? Wenn er sich einen Anwalt nehmen muss, welche Beihilfen bekommt er und würde er Gerichtskostenhilfe bekommen? Ich danke im Voraus für eure Antwort
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| hörnchen: "Abänderungsklage?"
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Morgen,
also, erstmal muss er unverzüglich die Differenz nachzahlen, da er im Verzug ist.
Dann sollte er seine Ex-Ehefrau fragen ob sie bitte beim Jugendamt eine Neuberechnung beantragt - die kostet nichts.
Ist sie damit nicht einverstanden kann er (nicht du) beim Jugendamt nachfragen wie hoch dort unter Würdigung aller Fakten die Chancen auf eine Reduzierung des Titels gesehen werden und sollte es Aussicht auf Erfolg geben kann er auch ohne Anwalt zum Rechtspfleger des zuständigen Gerichts gehen.
hörnchen
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