| schneiderg: "Unterhalt Frau an Kind"
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Tochter (18), Gymnasium, lebt bei Vater und wird voll von diesem finanziert. Mutter ist wieder verheiratet, aber nicht berufstätig, lebt im nicht Europäischen Ausland, somit keine Einkünfte. (Jetziger Ehemann hat Euro Netto ca. 8.000 pro Monat)
Frage: Besteht grundsätzlich Unterhaltspflicht der Mutter und wenn ja wie hoch?
Aus der Düsseldorfer Tabelle geht hervor, daß bei Einkünften bis Netto Euro 1500, Euro 488 zu zahlen sind.
Hört sich bei Null Einkünften merkwürdig an, frage aber trotzdem hier mal nach.
Danke für jede Antwort die weiter hilft.
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| hörnchen: "Unterhalt Frau an Kind"
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Hallo,
du hast den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen vergessen
Bei dieser Konstellation am besten beim Jugendamt nachfragen ob und wenn was es für Möglichkeiten bei dem entsprechenden Ausland gibt.
hörnchen
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| schneiderg: "Unterhalt Frau an Kind"
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