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Hallo Wuschel,
so einfach ist es eben nicht. Einer Bekannten von mir wird es zugemutet, dass sie sich einen Zweitjob sucht. Sie findet keinen weiteren Job (Wirtschaftskrise + Krankheit) und trotzdem muss sie den Mindestunterhalt zahlen: Fiktives Gehalt.
Dies ist das Gehalt, was sie lt. Ansicht JA und Gericht erreichen könnte. Aufgrund ihrer Krankheit (u.a. Herz) hat sie jedoch ein ärztliches Gutachten, dass ihr bescheinigt, dass sie nur 38,5 Stunden pro Woche arbeiten darf. Sie muss dieses jetzt erst gerichtlich anerkannt bekommen, bevor sich hier etwas ändert. Bis dahin muss sie weiterhin bezahlen und deutsche Gerichte arbeiten laaaangsaaaam.
Gruß
Sternchen67
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