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Unterhalt nur als Naturalunterhalt beim gemeinsamen Haus?

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kanopi: "Unterhalt nur als Naturalunterhalt beim gemeinsamen Haus?"
Wir-unverheiratet- haben 3 Kinder-2 gemeinsame- und leben noch unter einem Dach. Das Haus gehört jedem zur Hälfte und jeder hat seine Hälfte auch selbst finanziert. Mein Ex hat bisher die Hausnebenkosten alleine getragen, ich habe dafür für Essen und Kleidung gesorgt. Mein Ex verdient ca. 6x soviel wie ich. Er möchte nun, daß ich mich hälftig an den Hausnebenkosten beteilige, und ich wollte daraufhin Kindesunterhalt, zumal er sich weder an Kleidung noch an Musikschule usw. beteiligt. Er behauptet, er müsse mir keinen Unterhalt für die Kinder bezahlen, solange er ihnen ja kostenloses Wohnen gewährt-das wäre sein Naturalunterhalt- und da wir zwar getrennt sind, aber noch unter einem Dach wohnen, hätte ich keinen Anspruch auf Kindesunterhalt. Wer kann mir helfen?
Sternchen67: "Unterhalt nur als Naturalunterhalt beim gemeinsamen Haus?"
Ich kann dir hier nur sagen, lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten. Die Erstberatung hat bei mir ca. 150 Euro gekostet.

Rein subjektiv finde ich, dass du sogar einen höheren Naturalunterhalt leistest. Das Haus gehört dir ja zur Hälfte. Ernährung, Bekleidung und Musikschule für 4 Personen werden kostenmäßig die Hausnebenkosten sicher überschreiten.

Wie alt sind denn die Kinder? Soweit ich weiß, steht dir (als Nichtverheiratete sonst länger) bis zum Alter von 3 Jahren sowieso Betreuungsunterhalt zu.

Lasse dich nicht erschrecken. Meist denkt sich der Andere etwas aus und sobald dieser hört, dass man eine Rechtsberatung aufsuchen möchte, will er wieder die alte Regelung. Kopf hoch wink
hörnchen: "Unterhalt nur als Naturalunterhalt beim gemeinsamen Haus?"
Guten Morgen,

ich würde auch zu einer Beratung tendieren, zunächst aber mal bei einer Familienberatungsstelle anfragen.

Ansonsten einen Fachanwalt für Familienrecht.

Was ist dernn für den Fall der Trennung notariell vereinbart? Ansonsten gebe ich Sternchen Recht: Sage o.k., dann rechnen wir ab sofort korrekt ab. Kindesunterhalt wird aus dem Einkommen des UH-Pflichtigen berechnet, das kann man kostenlos beim Jugendamt machen lassen, ebenfalls das titulieren.

Wichtig ist bei Anwaltsgesprächen möglichst das Haus rauszuhalten da es sonst im Streitwert ist.

Wie solls denn weiter gehen? Wer behält das Haus?

hörnchen

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht erklärt?
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