hörnchen hat geschrieben:
Der Umgang muss dem Wohl des Kindes dienen.
Der Anwalt hat schon recht in seiner Beratung.
hörnchen
Ich bin davon ausgegangen, dass es dem Wohl der Kinder dient, den Vater zu sehen (@pati: Wie alt sind denn deine Kinder?). Solange niemand den Kindern erzählt, dass solche Tests laufen, ist es nunmal der einzige Vater, den sie kennen. Ausserdem ist auch die Kleine ehelich solange niemand dieses anfechtet. Ich denke niemand sollte den Kindern das Recht nehmen ihren Vater zu sehen. Das Umgangsrecht ist nämlich vor allem das Recht der Kinder (natürlich auch des Vaters, aber sobald die Kinder 12 Jahre alt sind, können sie selbst entscheiden, ob sie den Vater sehen wollen).