| Pati: "Bitte um schnellen Rat- ich will meine Süße endlich sehen!!!"
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Hallo. Ich lebe z.Z. in Scheidung. Getrennt habe ich mich von meiner Nochfrau im Febr. 09. Trennungsjahr ist rum, Scheidung läuft. In unserer Ehe wurden 2 Kinder geboren. Da meine Frau mir fremd ging, bezweifelte ich die Vaterschaft der Kinder, was meine Liebe zu den Kindern natürlich nicht ändert! Und siehe da, die Tests sind da und ich bin von der zweiten NICHT der Vater.
Meine Ex ist nach der Trennung in einen anderen Landkreis gezogen, hat einen neuen Partner und bekommt noch diesen Monat das dritte Kind. Im Juni letzten Jahres habe ich mein Kind(er) das letzte mal gesehen. Meine Ex verweigert mir den Umgang, sagt, das die Kinder ihren neuen als Vater voll akzeptieren, zu mir nicht mal mehr Papa sagen und angeblich nach mir auch nicht fragen.
Mein Anwalt sagte mir, das ich -solange die Tests laufen- keine Klage auf Umgang oder Aufenthalt oder gar SorgeSorgerecht beantragen brauch, da es sich ja beißt- einerseits bezweifel ich die Vaterschaft, andererseits will ich die Kinder haben.
Gut, das mußte ich so akzeptieren. Jetzt wo die Tests da sind, habe ich meiner Ex geschrieben, das ich - zumindest die "Große" sehen will. Doch sie ignoriert mich, keine Antwort , nichts.
Ich will doch nur endlich meine Tochter sehen! ich habe genug gelitten die letzten Monate, genug Sehnsucht und Verzweifelung durchlebt.
Ich würde so gern das alleinige Sorgerecht beantragen, glaube aber kaum das das Aussicht auf Erfolg hat, da man die beiden Kinder bestimmt nicht trennt.Das Jugendamt würde die Mutter jetzt anschreiben, da das aber schon während unserer Trennung passierte und sie da auch nicht drauf reagierte, wird das auch nicht funktionieren. Ausserdem würde das doch wieder soooo lange dauern und meine Tochter wird mir immer mehr entfremdet. Was soll ich nur tun? Kann mir jemand sagen, was jetzt das beste ist, damit ich am besten schon gestern meine Kleine sehen kann? Welche Chancen bestehen, das ich das alleinige Sorgerecht bekomme?
Danke schonmal im vorraus
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| Sternchen67: "Bitte um schnellen Rat- ich will meine Süße endlich sehen!!!"
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[quote="Pati"]Mein Anwalt sagte mir, das ich -solange die Tests laufen- keine Klage auf Umgang oder Aufenthalt oder gar SorgeSorgerecht beantragen brauch, da es sich ja beißt- einerseits bezweifel ich die Vaterschaft, andererseits will ich die Kinder haben.]
Soweit ich es weiß, ist dies falsch! Die Kinder haben das Recht jeden zu sehen, der ständig Umgang mit ihnen hatte. Ich weiß, dass sogar Großeltern den Umgang einklagen können. Das gilt mit Sicherheit auch für den Vater - egal ob biologisch oder nicht! An deiner Stelle würde ich mich beim Jugendamt (etc.) informieren - auch ohne anwaltlichen Beistand.
In einem anderen Forum steht ein Bericht, indem der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde, als sie strikt den Umgang verweigert hat. Soweit braucht es ja nicht zu kommen, aber wie du siehst, gibt es auch hierfür Gesetze.
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| hörnchen: "Bitte um schnellen Rat- ich will meine Süße endlich sehen!!!"
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Moin,
| Sternchen67 hat Folgendes geschrieben: |
Soweit ich es weiß, ist dies falsch! Die Kinder haben das Recht jeden zu sehen, der ständig Umgang mit ihnen hatte. Ich weiß, dass sogar Großeltern den Umgang einklagen können. |
Nicht ganz richtig. Das Sorgerecht geht bei Streitereien vor. Dads Gesetz wurde nach der Reform 98 nachgebessert und die Rechtssprechung dazu ist relativ klar. Der Umgang muss dem Wohl des Kindes dienen.
Der Anwalt hat schon recht in seiner Beratung.
hörnchen
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| Sternchen67: "Bitte um schnellen Rat- ich will meine Süße endlich sehen!!!"
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| hörnchen hat Folgendes geschrieben: | Der Umgang muss dem Wohl des Kindes dienen.
Der Anwalt hat schon recht in seiner Beratung.
hörnchen |
Ich bin davon ausgegangen, dass es dem Wohl der Kinder dient, den Vater zu sehen (@pati: Wie alt sind denn deine Kinder?). Solange niemand den Kindern erzählt, dass solche Tests laufen, ist es nunmal der einzige Vater, den sie kennen. Ausserdem ist auch die Kleine ehelich solange niemand dieses anfechtet. Ich denke niemand sollte den Kindern das Recht nehmen ihren Vater zu sehen. Das Umgangsrecht ist nämlich vor allem das Recht der Kinder (natürlich auch des Vaters, aber sobald die Kinder 12 Jahre alt sind, können sie selbst entscheiden, ob sie den Vater sehen wollen).
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| Pati: "Bitte um schnellen Rat- ich will meine Süße endlich sehen!!!"
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Danke für eure Antworten. Also die Kinder sind 6 bzw. 4 Jahre alt. Wie gesagt, ich habe sie jetzt schon seit Juni 09 nicht mehr sehen dürfen, weil meine Ex das nicht will. Sie hat ja einen neuen Partner, den die Kinder von Geburt an kennen, da es ein guter Kumpel meiner Ex war.
Sie hat den Kindern viel Lügen erzählt, sodaß die Kinder - laut ihrer Aussage- Angst vor mir haben. Die spinnt. Beide Kinder waren immer "papakinder". Ich habe mich am meisten um sie gekümmert, während meine Ex von einer Party zur anderen ist.
Ich habe jetzt erstmal einen Termin beim Jugendamt vereinbart. Ich glaube nicht, das meine Ex da hin kommt, denn sie wird ja auch eingeladen. Ich hoffe nur, das ich ganz schnell die Kids wieder sehe, denn langsam habe ich echt Angst, das sie mich nach so langer Zeit nicht mehr als ihren Papa anerkennen, da diese Rolle ja schon komplett der andere eingenommen hat.
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