Hallo
zugewinn wird wie folgt berechent.
1. Stichtag Heirat:
Vermögen EF = AEF * (Verbraucherpreisindex)
Vermögen EM = AEM * (Verbraucherpreisindex)
2. Stichtag Zustellung des Scheidungsantrages:
Vermögen EF = EEF
Vermögen EM = EEM
(EEF-AEF)- (EEM-AEM)
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Der Zugewinn berücksichtigt somit Anfangs und Endvermögen, wenn jemand vor der Heirat Schulden hat ist dies normalerweise für denjenigen von Vorteil falls es ein positives Endvermögen gibt.
Ausrechnen kannst Du dies mit der obigen Formel.
Schau mal unter:
http://www.finanztip.de/recht/familie/s ... hnung.html