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 20.000 Euro Unterhalts-Forderung - zu Recht? von 16U
Ein seit 12 Jahren Geschiedener hört 10 Jahre nichts von der Ex und der gemeinsamen Tochter. Sind damals weggezogen, haben Kontakt abgebrochen und Ex hat neu geheiratet und weitere Kinder mit Neuem. Frau hat bei Scheidung Titel über Kindesunterhalt gegen ersten Mann bekommen, doch nie irgendwas gefordert. Einfach in jeder Hinsicht ihrerseits Schlussstrich gezogen und Kontakt unterbunden.
Jetzt kommt Gerichtsvollzieher ohne irgendeine vorherige Kontaktaufnahme mit einer Forderung der Frau von über 20.000 Euro Kindesunterhalt für die Vergangenheit. Tochter ist 19.
Frage: ist das rechtens?


 20.000 Euro Unterhalts-Forderung - zu Recht? von hörnchen
Hallo,

16U hat geschrieben:
Frau hat bei Scheidung Titel über Kindesunterhalt gegen ersten Mann bekommen


Also, normal hat ein Unterhaltsverpflichteter unaufgefordert dieser Pflicht nachzukommen. Sollte er/sie das nicht tun ist er/sie im Verzug. Dennoch meine ich gelesen zu haben dass es eine Frist gibt für eine Verjährung.

Aber, Gerichtsvollzieher vollstrecken nur berechtigte und geltende Titel.

hörnchen


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