Ingo hat geschrieben:
Hier meine Frage:
( Zugewinngemeinschaft)
Meine Frau hat in der Ehe eine Erbschaft bekommen von diesem Geld und
der Finanzierung wurde ein Haus gebaut.
Das ich auf die Erbschaft keinen Anspruch habe ist klar aber wie sieht es aus wenn
die Erbschaft für die gemeinsame anschaffung (Haus) verwendet wird.
Da meine Frau auch alleine im Grundbuch steht.
Mit freundlichem Gruß
Ingo
Hallo Ingo,
du hast Anspruch auf den Ateil, den ihr finanziert habt. Das auch nur abzüglich der Schulden, die noch bestehen, davon 50 Prozent.
Du hast auch noch Anspruch auf den Mehrwert des Hauses, d. H. wenn ihr 150 tsd bezahlt habt, und es in den Jahren auf einen Wert von 170 tsd gestiegen ist, hast du Anspruch auf die Hälfte vom Mehrwert.
Das scheint bei Euch sehr kompliziert zu sein, mit Aussicht auf einen langen Rechtsstreit.
Ich gebe dir nur einen Tipp, versucht euch zu einigen!!! Solche Angelegenheiten mit Gutachter, Gericht.... kosten verdammt viel Geld.
Gruß Sonja