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Hallo Zusammen,
meine "ex" erhält das komplette Kindergeld, ich zahle den Kundesunterhalt nach Düsseldorf Liste und da sie das komplette Kindergeld bekommt, wurden meine KU Zahlungen entsprechend berechnet. Soweit so gut. Nun habe ich von meinem Bruder gehört, dass es möglich wäre, dass ich die Hälfte des Kindegeldes beanspruchen könne, wobei natürlich die Unterhaltszahlungen entsprechend sich erhöhen würden (2 Kinder). Auf meine Frage, was denn das dann bringen solle, meinte er, dass ich dann eine Kindergeldnummer bekommen würde, mit welcher ich eine bessere Steuerklasse beantragen könne (jetzt 1). Der Betrag an meine Ex wäre ja der selbe, es würden ihr keine Nachteile entstehen, aber die Steuerklassenänderung wäre für mich möglich... Ist das so? Vielen Dank
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