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Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung

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Moehrenmolch: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Martina hat Folgendes geschrieben:
Du Angeber


[marq=left:8248605b47] cool Heul doch happy [/marq:8248605b47]
Martina: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
[marq=left:235707b799]buhu cry tear Mach ich doch schon die ganze Zeit (martinaganztraurigdreinschaut) tear cry buhu [/marq:235707b799]
Moehrenmolch: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
martina kaczynski hat Folgendes geschrieben:
[marq=left:081d72f167]buhu cry tear Mach ich doch schon die ganze Zeit (martinaganztraurigdreinschaut) tear cry buhu [/marq:081d72f167]






Na ja, jetzt kannste doch wieder aufhören...... happy
Martina: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Ich habe ja nur gewartet, bis du endlich auf meine Heulorgie reagierst.

Wie du siehst, habe ich mich längst wieder beruhigt.



[marq=right:c7369d09bc]happy biggrin cool happy biggrin cool happy biggrin cool happy biggrin cool [/marq:c7369d09bc]
Moehrenmolch: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Wenn ich will, kann ich Dich jederzeit wieder zum Heulen bringen happy



Brauchst Du das?

[marq=left:b127dac9b5] cool [/marq:b127dac9b5]
Martina: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Hallo Fred,



nein danke, geheult habe ich denke ich jetzt genug. Jetzt ist weiterkämpfen angesagt. Am Dienstag war die 2. Anhörung beim Gericht, weil mein EX mit der Erziehungsberatung zusammen gemeinsame Sache machen wollte und den Betreuten Umgang der ihm 1mal im Monat für eine Stunde zugesagt wurde einfach mal so in eine betreute Übergabe abwandeln wollte.

Der Richter sagte ihm ganz deutlich, das er sich bei der Formulierung Betreuter Umgang was gedacht habe und das er sich entweder daran zu halten habe oder es würde eben gar keinen Umgang mehr geben.

Er hat dann auch noch mit dem Leiter der Erziehungsberatung ein ernstes Wort gesprochen und denen noch mal erklärt, was betreuter Umgang bedeutet. Er warf dem Anwalt meines EX sogar vor, das er als Familienanwalt doch eigentlich ebenso wie mein Anwalt wissen müsse, was ein betreuter Umgang ist und das dieser nicht einfach mal so geändert werden können. Er sagte, es gäbe regelmäßige Workshops zu diesem Thema, das er allerdings den Anwalt meines Ex noch nie auf so einem Workshop gesehen habe.

Es ging ziemlich heiß her, am Ende der Anhörung ist mein EX dann völlig ausgerastet, hat mich als Versagerin und unfähige Mutter beschimpft. Außerdem nannte er mich eine Umgangsboykotteuse, die ihre Kinder nicht zum Vater lassen würde, obwohl diese das angeblich wollten.

Der Richter hörte sich das erstmal an und rief dann laut STOP...........

Er sagte zu meinem EX, das er sich in seinem Richterzimmer nicht so aufzuführen habe und bot ihm stattdessen die Androhung eines Ordnungsgeldes an. Er sagte ihm, das sich im Keller des Gerichtsgebäudes noch von Früher alte Zellen befinden würden, die er Ersatzweise gerne benützen dürfe. Der Richter war so sauer auf meinen EX, das er ihm geraten hat, sich einer Therapie zu unterziehen um seinen Jähzorn in den Griff zu bekommen.

Es wird jetzt genau 2 Termine zu einem Betreuten Umgang geben, wenn Theresa sich weigert wärend dieser Termine mit dem Vater zu reden, bekommt er ein endgültiges Umgangsverbot.

Wir habe es fast geschafft Fred, mein Anwalt meinte auch, das sein Zornausbruch uns um ein wesentliches weitergebracht habe, denn jetzt hat der Richter selbst miterlebt, wie er ausrasten kann. Ich hatte Glück, das die beiden Anwälte zwischen uns saßen, denn sonst wäre er wahrscheinlich auf mich losgegangen.

Er verließ dann das Richterzimmer mit den Worten, er würde sich doch nicht wie ein Schwerverbrecher behandeln lassen. Sein Anwalt hat versucht in zu beruhigen, aber er ging wütend raus und wollte nicht mal mehr wissen, wann denn der erste Termin zum betr.Umgang sein sollte.
ratlose: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Wir haben auch noch das gemeinsame Sorgerecht. Mein Noch-Mann vereitelt mir aber das Umgangsrecht! Trotz richterl. Beschluss!! In einem Gewaltschutzverfahren (Einstweilige Verfügung und Verstoß gegen einen richterl. Beschluss) beim Amtsgericht ist er jetzt zur Zahlung einer Geldstrafe und sämtlichen Kosten verurteilt worden. Das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft (wegen Beleidigung auf sex. Basis,gem. §185 STGB und Verstoß gegen den richterl. Beschluss) läuft noch!Habe ich dadurch eine Chance ihm seinen Teil des Sorgerechts zu entziehen? Auch wegen der Umgangsvereitelung?
Martina: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
hallo ratlose,



das kann man so nicht einfach sagen, dazu kenne ich zu wenige Details, aber wenn ein begründeter Verdacht besteht, das das Kindeswohl gefährdet ist, ist ein alleiniges SR durchaus möglich.

Wobei ich sagen muss, das schon viel passieren muss, das der Richter ein alleiniges SR auspricht.

Z.B.



körperliche oder sexuelle Misshandlung der Kinder



doch selbst in solchen Fällen, haben Richter schon entschieden, das ein begleiteter Umgang weiterhin stattfinden kann.
ratlose: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Hallo,

es besteht ein richterl. Beschluss, dass mein Mann mir unsere Tochter einmal im Monat für mind. 2 Std. bringen muss. Ich bin verpflichtet sie wieder nach hause zu fahren. Aber in 6 Monaten hat dieser Besuch nur zweimal für je 1, bzw. 1,5 Std. stattgefunden. Beim ersten Besuch hat er sie wutentbrannt, nach Austausch von sms ,nach 1 Std. abgeholt. Beim zweiten Besuch wurde dieser durch ein Telefongespräch, per Handy, abrupt abgebrochen und ich habe sie nach 1,5 Std. nach hause gefahren.Und das waren alle bisherigen Umgangskontakte. Die gemeinsamen Termine bei einem gerichtl. bestellten Gutachter werden auch ständig verschoben und abgesagt. Der Richter reagiert nicht auf meine Beschwerden und Anträge auf Verhängung eines Unterlassungsgeldes. Was kann ich tun? Nützt eine Strafanzeige wegen Kindesentziehung etwas??
Martina: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Hallo Ratlose,

wahrscheinlich eher nicht, du hast nur die Möglichkeit wieder vor Gericht zu gehen um dein Umgangsrecht erneut einzuklagen.

Was sagt denn deine Tochter dazu, möchte sie öfter zu dir kommen ?

Wurde das Kind schon bei Gericht befragt ?
ratlose: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Hallo Martina.

Ja, das Kind wurde bei Gericht befragt. Wir sind ja jetzt auch bei einem Gutachter, der ein Gutachten erstellen soll, ob der Umgang des Kindes mit mir dem Kindeswohl entspricht. Mein Mann sagte dort, dass er es nicht möchte. Das Kind steht unter massivstem Einfluss und Druck von dem Vater, das hat der Gutachter schon festgestellt. Während dem Gespräch zeigt die Tochter immer wieder Phasen eines ganz normalen Verhältnisses mit mir und dass sie vom Vater sehr beeinflusst wird.Ich muss nun noch zwei Wochen aushalten, bis das Gutachten fertig ist, welches lt. Aussage des Gutachters für mich positiv ausfallen wird.Danach wird der Richter hoffentlich bald eine neue Entscheidung treffen. Drückt mir bitte die Daumen.
Martina: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Hallo Ratlose,



top

viel Glück
ratlose: "Teilentziehung der elterlichen Sorge bei Umgangsvereitelung"
Hallo Martina

Danke!!

Ich melde mich so bald ich etwas Neues weiß!!!
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