Hallo zusammen,
in den 90er Jahren hatte ich für unsere beiden Kinder jeweils eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen (heute würde ich so etwas nicht mehr abschließen). Seitdem bin ich Versicherungsnehmer und natürlich auch Versicherungszahler. Die Auszahlungssumme nach Ablauf dieser Unfallversicherung soll auch jeweils dem Kind ausgezahlt werden. Nun möchte ich genau wissen ob diese Versicherungen zum Zugewinnausgleich angegeben werden müssen.Wer kann mir da etwas weiter helfen ? Ich selbst gehe davon aus das es so ist.
Vielen Dank im vorraus und mit netten Grüßen Floori