Hallo!
Ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Mein Partner und ich sind 60 und 55.
Ich bin etwas vermögender, er kommt finanziell so gerade über die Runden.
Unser beidseitiger (!) Wunsch:
Ein Ehevertrag in dem Unterhalt für alle Fälle ausgeschlossen sein soll, auch für den Fall der Not.
Frage:
Angenommen wir würden uns doch noch mal trennen, würde dann - trotz unseres bei Beginn der Ehe schon höheren Alters - die Klausel "auch für den Fall der Not" als sittenwidrig betrachtet werden, wenn mein Mann dann doch mal grundsicherungs-bedürftig oder zum Sozialfall würde.
(D. h. er wäre es dann, weil er es auch ohne meine Existenz immer schon gewesen wäre, weil er wenig hat, nicht auf Grund von irgendwelchen zu leistenden Unterhaltszahlungen.
Mein Mann möchte nur heiraten (löblicherweise

), wenn ich auf keinen Fall jemals für ihn Unterhalt zahlen müsste. Er will nicht, dass nach einer evtl. Trennung womöglich irgendwelche Behörden an mich herantreten können.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
annavera