Hallo,
eine Kommunikation mit 3ten über ein sich trennendes Paar ist selten hilfreich.
Wer hat denn bisher das Kind vorrangig betreut? Ganztätig die Mutter, oder?
Zunächst ein Hinweis: Ein Schuldprinzip gibt es schon lange nicht mehr bei Scheidungen.
Zitat:
Meine Fragen wären nun:
1. Muss er aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
Wenn es strittig wird kann das durchaus per gerichtlicher Wohnungszuweisung geschehen.
Zitat:
2. Wie sieht das mit dem Sorgerecht aus? Kann seine Tochter bei ihm leben?
Die gemeinsame Tochter wird meist dort den Lebensmittelpunkt behalten wo sie bisher vorrangig betreut war.
Zitat:
Wie ist das mit den Möbeln und elektro Geräten in dem Haushalt, darf er die mit nehmen? Er hat alles von seinen Gehalt bezahlt und zahlt teilweiße noch bei meiner Mutter zb. die Küche ab.
Wenn Mutter und Kind dort wohnen bleiben wird ihnen mit Sicherheit die Küche, Kinderzimmer, Waschmaschine usw. zugesprochen. Darum zu streiten erhöht nur die Kosten des Prozesses weil Streitwert.
Der Zugewinn wird geteilt, somit erhält dein Bruder ggf. eine Abfindung.
Dein Bruder sollte in eine Beratungsstelle vor Ort gehen und sich persönlich beraten lassen.
hörnchen