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 alle Fragen um Kredite und Haus etc. von frustkind
Hallo, auch wenn ich wahrscheinlich wieder die gleichen Fragen stelle wie alle anderen, aber die richtigen Antworten habe ich auch noch nicht gefunden.
Bitte versucht zu helfen.

Ich bin seit kurzem mit einem Mann zusammen, der noch mitten in seiner Scheidung steckt.
Er hatte fluchtartig nach 22 Jahren Ehe und 2 inzwischen erwachsenen Kindern das Haus verlassen, als er entdeckte, daß seine Frau ihn seit einiger Zeit betrügt.

Das Haus will er wegen schlechter Erinnerungen nicht übernehmen, er hat auch nur ein paar Wagenladungen persönliche Gegenstände abgeholt. Inwischen macht sich wohl auch der neue Freund dort breit.

Nun meine Frage:
1) Es ist noch ziemlich viel vom Hausdarlehen übrig, es ist die Frage, ob ein Verkauf überhaupt zu Gunsten wäre.

Hinzu kommt, daß sein großer Sohn damit liebäugelt den Darlehensvertrag des Vaters zu übernehmen. Nur, dieser geht dann mit 50 Jahren mit geplünderten Konten raus????
Die Frau/bzw. Mutter würde dann mit drin wohnen bleiben (und der neue Freund).

Sollte man einen Immobiliengutachter zu Rate ziehen?
Und was ist, wenn sie den nicht ins Haus läßt?

2)Sie hat IMMER ALLES von seinem Konto bezahlt, am Schluß sogar das Hotelzimmer für ihre Schäferstündchen.....!!!!! :eek:
Auch Sparbriefe, Fonds, Bausparer ging IMMER von SEINEM Konto weg, alle Versicherungen , alle Finanzierungen (Haus und Auto)!

3) Was ist mit dem Auto, das erst seit einem Jahr natürlich wieder nur von IHM abbezahlt wurde?!. Er hat es mitgenommen, aber wird das nun als Guthaben angerecnet? Das ist 100% finanziert und erst 2000 abbezahlt....


Nun hat sie wohl die Monate vor seiner Trennung fast alles umfinanziert, und das auf IHREN Namen!!!!!!
Sie weigert sich nun auch seinem Anwalt eine Auflistung des Vermögens zu geben. Mein Freund hat da leider alles vertrauensvoll in ihre Hände gelegt und kennt nur den groben Rahmen.....
Aber WIE wird das nun alles für den Zugewin berechnet und ermittelt????

Sein Anwalt scheint mir ein rechter "Pfeifenheini" zu sein. Der gibt überhaupt keine Tipps...... er berichtet immer nur von IHREN Rechten, aber nicht was mein Freund noch für Möglichkeiten hat um Nieschen und Hoffnungen zu finden.

Ich finde das schockierend, daß eine Seite bei einer Scheidung so viel Rechte bekommt, auch wenn nachzuweisen ist wer das ganze Familienvermögen verscheludert hat.

Bitte gebt mir ein paar Ratschläge, denn ich es ist absolut schrecklich einen Mann zu sehen, der sein Leben lang für das gute Leben seiner Familie geschuftet hat und einfach so ausgetauscht und quasi mittellos abgelegt wird. Er hat nur noch sein laufendes Einkommen.

Vielen Dank für Eure Zeit.


 alle Fragen um Kredite und Haus etc. von Sternchen67
Hallo,

bevor ich zu den Punkten Ratschläge gebe, möchte ich dir doch etwas ans Herz legen. Du bekommst natürlich nur mit, was dein Freund dir erzählt. Du kennst ihn erst seit kurzem und viele Punkte werden nicht - vorsichtig gesagt - korrekt wieder gegeben. Lasse dich nicht als seelischen Mülleimer missbrauchen. Unterstütze ihn im Alltag, aber versuche nicht seine Probleme für ihn zu lösen!

So und jetzt:

Alles was in der Ehe angespart wurde - egal von wem bezahlt und auf welchem Namen - gehört beiden, also auch das Auto. Da er der Kontoinhaber ist, kann er sich z.B. die Kontoauszüge (falls er sie nicht mitgenommen hat) der letzten Jahre holen. Darauf vermerkt sind alle Abbuchen für Lebensversicherungen, Fonds etc. Dementsprechend kann er dann die Auskünfte direkt beim Versicherer einholen. Bei der Scheidung selbst wird ein Gutachter für das Haus bestellt (falls man sich auf keinen Wert einigen kann).

Die Ehefrau kann sich nicht gegen Auskünfte sperren! Früher oder später wird sie darauf verurteilt, muss bei weiterer Verzögerung mit Bußgeldern rechnen. Der Anwalt muss dafür die notwendigen Klagen einreichen. Ob der Freund einzieht oder nicht, ist völlig egal. Dein Freund hat lediglich Recht auf einen Wohnvorteil. Erst nach ca. 3 Jahren Zusammenleben geht man von einer eheänlichen Beziehung aus. Ich gehe auch davon aus, dass er zukünftig Ehegattenunterhalt zahlen müssen wird. Wie lange steht natürlich in den Sternen!

Lasse dies alle durch die Anwälte klären - wenn dein Freund nicht zufrieden ist, sollte ER den Anwalt wechseln. Euer Zusammenleben sollte aber nicht dauernd von diesen Themen belastet sein. Auch solltest du hier nicht um Rat fragen sondern ER. Dein Kennwort sagt aber leider schon aus, dass du dich zu sehr einnehmen lässt. Es ist nicht deine Baustelle... Nur er hat sie aufzuräumen!


 alle Fragen um Kredite und Haus etc. von frustkind
Hallo Sternchen, erst mal vielen Dank für Deine Antworten....
Sternchen67 hat geschrieben:
Du bekommst natürlich nur mit, was dein Freund dir erzählt. Du kennst ihn erst seit kurzem und viele Punkte werden nicht - vorsichtig gesagt - korrekt wieder gegeben. Lasse dich nicht als seelischen Mülleimer missbrauchen. Unterstütze ihn im Alltag, aber versuche nicht seine Probleme für ihn zu lösen! Es ist nicht deine Baustelle... Nur er hat sie aufzuräumen!


Dazu möchte ich sagen, daß wir uns schon viele Jahre als Freunde kennen und auch ich eine Trennung hinter mir habe, allerdings ohne Scheidung, denn ich war nicht verheiratet.
Über diese Entwicklungen sind wir 2 eben zusammen gekommen.

Ich kenne sein Noch-Frau und die ganzen Umstände sehr gut und versuche natürlich da zu helfen, wo er überfordert ist. Er alleine ist zu gutgläubig und würde sich weiter von ihr belügen lassen. Da es ber auch um meine Zukunft geht, ich bekomme ein Kind von ihm, möchte ich natürlich auch diese gesichert wissen.

Sternchen67 hat geschrieben:
Alles was in der Ehe angespart wurde - egal von wem bezahlt und auf welchem Namen - gehört beiden, also auch das Auto.


Dieses ist aber erst höchstens zu 5% bezahlt..... würde dann auch noch der offene Darlehensbetrag hälftig angerechnet???? Wäre das dann vorteilhafter für ihn?
Was ist, wenn er das Auto mir überschreiben würde?

Einen Verkauf hatten wir angestrebt, aber das wäre mit Verlust, da im ersten Jahr leider quasi nur Zins und kaum Tilgung bezahlt wurde. Es wurde uns davon abgeraten!
Das Ding ist nun wie ein Klotz am Bein....von IHR gekauft, von IHM bisher bezahlt. Und dann soll das weiter zu seinen Ungunsten sein?


Sternchen67 hat geschrieben:
(...)kann er sich z.B. die Kontoauszüge der letzten Jahre holen. Darauf vermerkt sind alle Abbuchen für Lebensversicherungen, Fonds etc. Dementsprechend kann er dann die Auskünfte direkt beim Versicherer einholen.


Schön wärs, das haben wir versucht. Ohen eine Vertragsnummer oder gar Telefonnummer ist das ein ziemliches Unterfangen. Er wußte noch nicht mal wohin mit dem Widerspruch der Einzugsermächtigung und zog einfach erstmal alles wieder zurück.
Sie weigert sich weiterhin eine Aufstellung des Familienvermögens zu machen, das sie allein verwaltet und gemanaget hat. Selbst die Vermögensberaterin scheint auf ihrer Seite zu sein, da auch sie meint keine Aufstellung geben zu können. Und daß, obwohl alle Verträge über SIE liefen!!!!

Sternchen67 hat geschrieben:
Bei der Scheidung selbst wird ein Gutachter für das Haus bestellt (falls man sich auf keinen Wert einigen kann).


Mag sein, die Frage ist gerade nur was besser ist. Das noch offene recht hohe Darlehen (sie hat sich mehr auszahlen lassen und selbst "verhökert") dem Sohn zu übertragen (samt Eintragung im Grundbuch), oder es lieber zu veräußern. Ich denke ein lokaler Immobilien-Gutachter mit Aussicht auf ein Geschäft könnte einem den aktuellen Marktwert schätzen, oder?

Sternchen67 hat geschrieben:
Die Ehefrau kann sich nicht gegen Auskünfte sperren! Früher oder später wird sie darauf verurteilt, muss bei weiterer Verzögerung mit Bußgeldern rechnen. Der Anwalt muss dafür die notwendigen Klagen einreichen.


Hmmm, leider passiert da nix. Ich zweifle diesen Herren sowieso schon an. Der tut einfach nix und berät auch gar nicht!

Sternchen67 hat geschrieben:
Ob der Freund einzieht oder nicht, ist völlig egal.


Das verstehe ich jetzt nicht. Denn ich habe hier schon mal gelesen, daß er dann Miete zahlen müßte, da mein Freund ja nun immer noch der hälftige Hausbesitzer ist....

Sternchen67 hat geschrieben:
Ich gehe auch davon aus, dass er zukünftig Ehegattenunterhalt zahlen müssen wird.


Warum???? Die Kinder sind erwachsen und arbeiten und sie kann doch ganztags arbeiten gehen!!!!

Sternchen67 hat geschrieben:
Lasse dies alle durch die Anwälte klären

Das haben wir ja vor gehabt. Nur leider fühlen WIR UNS nicht gut vertreten, so daß ich auch die Möglichkeit dieses Forums zum Informieren in Betracht gezogen habe!

Und Sternchen, nicht jede Frau ist bei der Scheidung ein Unschuldslamm!!!!!! Und diese ganz gewiß nicht! Die Frau hat ihn die letzten Jahre nur beschissen und ausgenommen. Und er ist nun mal so ein naiver Kerl..... für seine Familie hat er ALLES gemacht und schwer gearbeitet. Sie hatte 20 Jahre nur ein schönes Leben und hat ihm selbst nie was gegönnt, keine Kur, keinen Urlaub... Aber inzwischen hat er gottseidank dazu gelernt.

Ich hoffe auf weitere Tipps von Euch.
Vielen Dank und lg


 alle Fragen um Kredite und Haus etc. von Sternchen67
Hallo,

ich wusste natürlich nicht, dass du alle Informationen aus erster Hand kennst ;) .

Mit dem Zugewinnliste läuft es so: alle Darlehensverträge die auf beiden Namen laufen, müssen hälftig aufgelistet werden. Läuft das Autodarlehen auf den Namen deines Freundes, listet er den kompletten Betrag auf. So wie du schreibst, denkt er über einen Verkauf nach. Dies sollte er nicht tun: auf der Habenseite wird nur der Schwackewert gelistet. D.h. der Darlehensbetrag wird höher sein als der Wagenwert. Die Differenz wird die Nochfrau so zu erstatten haben.

Alle Anschaffungen die bis zum Stichtag (gerichtliches Zustellungsdatum des Scheidungsantrages) gemacht wurden, gehören wertmäßig beiden Eheleuten. Es ist egal, wer hierfür sich hat eintragen lassen. Es wird eventuell lange dauern, aber sie muss diese Liste erstellen (Tipp: eidesstattliche Versicherung hierfür beantragen!). Sucht euch einen anderen Anwalt - am besten einen Angestellten aus einer Kanzlei (kein eigenes finanzielles Interesse).

Kurz zum Haus: ihr könnt natürlich einen Makler um eine Schätzung bitten, aber dies heißt ja nicht, dass die Ehefrau diesen Wert akzeptieren wird. Auch wir hatten unser Haus schätzen lassen, doch wurden vorliegende Schäden nicht berücksichtigt und ein Marktanpassungsfaktor von lediglich 5% abgezogen. Alle Gerichtsgutachten bei Zwangsversteigung rechnen zur Zeit mit 15%. Dementsprechend war ich nicht einverstanden und überlasse es dem Gericht einen Gutachter zu schicken.

Noch kurz: deinem Freund steht ein Wohnvorteil zu (ortübliche Miete nach einem Jahr Trennung). Wie ein Vermieter kann er nicht darüber bestimmen, ob und wer im Haus wg. einer Partnerschaft einzieht. Die "Miete" ist der sogenannte Wohnvorteil!

Muss nu weg... schau später noch mal rein, welche Fragen noch offen sind.

Ciao
Sternchen


 alle Fragen um Kredite und Haus etc. von frustkind
Danke erstmal wieder sternchen,

das ist aber alles ganz schon schwierig und verwirrend. Man will ja auch nix falsch machen oder gar aus Dummheit Fehler begehen, die man hinterher berueut. Dann kommen wieder Vorwürfe wie "hätten wir mal" oder "warum haben wir bloß nicht"..... :/


Sternchen67 hat geschrieben:
(...)D.h. der Darlehensbetrag wird höher sein als der Wagenwert. Die Differenz wird die Nochfrau so zu erstatten haben.


Naja, da er ja noch fast ein Neuwagen ist wird die Differenz wohl nicht so entscheidend sein....

Sternchen67 hat geschrieben:
Alle Anschaffungen die bis zum Stichtag (gerichtliches Zustellungsdatum des Scheidungsantrages) gemacht wurden, gehören wertmäßig beiden Eheleuten. Es ist egal, wer hierfür sich hat eintragen lassen.


Also erst NACH dem Trennungsjahr??? Ich habe schon mehrfach erzählt bekommen, dass beide in dieser Zeit sogar noch ihr Vermögen zur Seite schaffen können!!!!! Genau DAS ist ja unsere Befürchtung! Da SIE es ja letztens erst noch alles auf ihren Namen umgeschrieben, bzw. initiiert hat kann ER es ja wohl kaum kündigen, bzw. stillegen o.a. EBen nur derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat. Somit kann sie noch damit machen was sie will!?!?!?!?

Sternchen67 hat geschrieben:
Kurz zum Haus: (...) und überlasse es dem Gericht einen Gutachter zu schicken.


Ja, hm, aber dann erhöhen sich ja auch die Scheidungskosten immens... es geht ja immer um den Streitwert!!!!

Ich weiß nicht, ob das ein Glück ist: aber bis jetzt hat sie sich aus Kostengründen (sie ist geizig aber nicht arm) keinen Anwalt genommen und meint mein Freund hätte ja wohl zu viel Geld, da er einen nahm....äh, verstehe ich das irgendwie falsch, aber MUSS man nicht einen Anwalt nehmen, um eine Scheidung zu beantragen???
Die will alles selber im Rahmen IHRER Familie (Eltern, Geschwister) klären.... Genau DAS läßt uns ja so schlimmes vermuten......
Bevor wir nicht seine Rechte kennen haben wir Angst falsches zu tun.

Sternchen67 hat geschrieben:
Noch kurz: deinem Freund steht ein Wohnvorteil zu (ortübliche Miete nach einem Jahr Trennung). Die "Miete" ist der sogenannte Wohnvorteil!


Und das wird dann angerechnet??? Also auf seiner Soll-Liste wird das für Ausgaben berücksichtigt und zu ihren Ungunsten verrechnet???

Ihr müßt uns verstehen:
eigentlich, wenn ich recht überlege, verhält sie sich in dieser Trennung und ANgelegenheit ie sonst wohl der Mann :D :
sie nimmt sich einen lover und will ihren "alten" auf die schnellste und billigste Art loswerden. Da wird nicht darüber nachgedacht, daß er sie 20 Jahre lang ernährt hat, daß sie gemeinsame Kinder haben, daß sie mal schöne Zeiten hatten..... alles wie weggeblasen. Es zählt nur noch ihr neues freies Leben und der neue Lover. Erschreckend, oder? Finde ich jedenfalls.


 alle Fragen um Kredite und Haus etc. von Sternchen67
Hallo noch einmal,

ich habe das Gefühl, dass der Anwalt euch wirklich nicht vernünftig berät.

Ein Neuwagen verliert gerade in den ersten Monaten heftig an Wert - jetzt ist dieser ja nur noch ein Gebrauchtwagen. Z.B. haben wir im April 2008 einen neuen Wohnwagen gekauft, bereits im August 2009 war er nur noch ca. 55% wert!!! Dies liegt auch teilweise an der Wirtschaftssituation.

Ich habe schon versucht dir eine PM zu schicken - melde dich kurz wenn es nicht funktioniert.

Gruß
Sternchen


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