@Sternchen67: Das es bereits zu derartigen Drohungen gekommen ist wußte ich nicht. In dem Fall geht es ja darum die Kinder und sie selbst vor ihm zu schützen. Da kann von Kindesentzug natürlich nicht mehr die Rede sein.
hörnchen hat geschrieben:
sehe ich anders, denn auch die Mutter hat ABR.
Richtig, sie hat
auch ABR. Das liegt nämlich nachwievor bei uns beiden. Strafbar hatte sie sich gemacht, weil sie den Kinder (4, 6, 9, und 10) nur gesagt hatte, daß sie einige Tage Ferien machen. Daß sie nicht zu mir zurück kommen sollten hat sie ihnen verschiegen. Und das stellt nunmal eine List im Sinne von § 235 StGB Abs. 1 Nr. 1 dar. Die Tatsache, daß ich die Hauptbezugsperson für unsere Kinder bin macht die ganze Sache natürlich auch nicht gerade besser.
Man sollte vielleicht dazu noch erwähnen, daß es bei uns noch nie zu häuslicher Gewalt und/oder Kindesmisshandlung b.z.w. auch nur zur Androhung dessen gekommen ist. Weder von mir noch von ihr. Desweiteren nehme ich keine Drogen und trinke (seit 11 Jahre) absolut keinen Alkohol. Es gab also keinerlei Grund für ihr Vorhaben mit den Kindern erst wieder nach Hause zukommen, wenn ich ausgezogen bin. Ihre Anwältin wollte mir dafür eine Frist von 3 Tagen aufzwingen. Die hat dann auch noch ganz frech behauptet, ich würde auf mein Recht auf Räumungsschutz verzichten, obwohl ich damals garnicht wußte, daß es so etwas überhaupt gibt.
Wenn man gewalttätig wird, dann ist der Räumungsschutz natürlich hinfällig, dann muß man raus aus der Ehewohnung, das ist klar. Aber wie vielen wird dieses Recht wohl zu unrecht verwehrt!? Die meisten (primär trifft es ja Manner) wissen doch gar nicht, daß sie dieses Recht haben und lassen sich deshalb mit unrealistischen Forderungen (und manchmal auch leeren Drohungen) aus der Ehewohnung jagen. Es wird einfach zu oft vergessen/ignoriert, daß nicht nur Frauen Rechte haben.
Greets Michael