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 Scheidung & SR: Verbund- oder isoliertes Verfahren? von Moehrenmolch
Sorgerecht/Umgangsrecht



I . (...)

II. Was ist bei Sorgerechtsverfahren zu beachten?





(...)

c) Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren?



Der Antrag ist, wie bereits dargelegt, nach Trennung der Eltern zulässig. Die Entscheidung hierüber wird unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren getroffen. Wird der Antrag allerdings nach Anhängigkeit des Ehescheidungsverfahrens gestellt, gerät er zunächst einmal in den Verbund. Dieser Verbund kann auf Antrag aufgelöst werden.



Die Entscheidung außerhalb des Verbundes ist immer dann sinnvoll, wenn die Entscheidung des Streits um das Sorgerecht Vorfrage für andere Trennungs- - und Scheidungsfolgen ist. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn Streit darüber besteht, in wessen Haushalt die Kinder leben sollen, weil hiervon hat regelmäßig auch abhängen wird, wer barunterhaltspflichtig ist und ob Betreuungsunterhalt für den betreuenden Ehegatten gezahlt werden muss. Da in solchen Fällen auch die Regelung der Scheidungsfolgen bis zur Entscheidung über das Sorgerecht blockiert ist, empfiehlt sich ein Abtrennungsantrag. Besteht zwischen den Ehegatten demgegenüber grundsätzlich Einvernehmen darüber, in wessen Haushalt die Kinder leben sollen, wird es sich meist empfehlen, von einem Abtrennungsantrag abzusehen. In der Trennungszeit bis zur Entscheidungsreife für das Ehescheidungsverfahrens spielt sich erfahrungsgemäß gerade im Umgang mit den Kindern einiges ein. Wenn es keine größeren Auseinandersetzungen gibt, werten dies die Gerichte bei der Entscheidung über den Sorgerechtsantrag eines Ehegatten auf zugunsten des weichenden Ehegatten als Grund für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge.



http://www.familienrecht24.com/sorgerecht.htm

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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