hörnchen hat geschrieben:
Es werden gerichtlich Ausnahmen gemacht, so wurde eine Mutter verpflichtet das Kind zum Flughafen zu bringen. Bei einem 6 jährigen würde ich allerdings argumentieren dass der Umgangsberechtigte die Fahrzeit zu Gesprächen nutzen kann usw..
Solche fahrzeiten nehmen unheimlich viel Zeit und Energie.
Sie sind nicht dienlich einer sonstgearteten gesprächsführung oder sonstwas.
Abgesehen davon sind solche Langen Strecken auch risikoreicher. Meistens ist es so das man ja als Papa diese Strecke dann noch mal x2 hat.
300km bedeutet.
abholen ommen und wieder nach hause = 600km
zurück bringen und wieder nach hause = 600km
macht zusammen 1200km.
Das laugt aus wenn man das an einem Wochenende fahren muss - ehrlich gesagt finde ich das mit dem Zugfahren wesentlich sicherer.
Natürlich kann man auch auf dem Standpunkt bleiben " der Umgangspflichtige muss es selber machen"
Aber geht es nicht hier um Kinder?