Hallo Isabella,
eine eheähnliche Gemeinschaft setzt die Bereitschaft voraus füreinander einzustehen. Getrennte Konten und anteilige Mietzahlung spricht dem entgegen. Da mußt du nicht im Mietvertrag stehen.
Allerdings könnte sich dein Freund vom Vermieter die Erlaubnis geben lassen an dich unterzuvermieten.
Wenn ich mir jetzt vorstelle ich würde mit einem guten Freund eine WG gründen und mir würde sofort eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt?

Und auch eine eventuelle Partnerschaft darf man austesten.
hörnchen