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 Nach Scheidung noch Auszahlung von Zugewinn??? von Helixa
Hallo zusammen,

bin seit einem Jahr geschieden.
Kann ich trotzdem noch meine Ansprüche auf den Zugewinn geltend machen?

Mein Exmann hat vor unserer Hochzeit ein Haus gekauft, allerdings haben wir erst nach der Hochzeit mit dem Umbau begonnen. Ich habe eine Menge Geld in den Umbau investiert, sollte ja unser Familiendomizil werden.
Aus Rücksicht auf die Kinder, es gab da einige unschöne Begebenheiten, habe ich bisher keinen Anspruch geltend gemacht. Außerdem hat mein Exmann so ein geringes Einkommen, dass er nichtmal für seine Kinder Unterhalt zahlen kann.
Ich sehe aber nicht ein, dass ich verzichten soll, nur damit es ihm nicht schlecht geht.
Ich wurstele mit den Kindern ständig am Existenzminimum herum, dabei war ich immer arbeiten. Seit die Kinder da sind nur noch halbtags. Bei der Scheidung durfte ich dann auch noch Rentenpunkte an ihn abtreten. Er hätte verzichten können, tat er aber nicht.

Es geht mir nicht darum, ihn völlig fertig zu machen!!! Ich möchte nur das, was mir zusteht. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

Weiß jemand ob ich im Nachgang noch einen Anspruch habe?

Liebe Grüße
Heli


 Nach Scheidung noch Auszahlung von Zugewinn??? von hörnchen
Hallo,

rede da mal mit deinem Anwalt drüber.

Wurde der Zugewinn bei der Scheidung ausgeklammert?

hörnchen


 Nach Scheidung noch Auszahlung von Zugewinn??? von Helixa
Hallo Hörnchen,

ja, der Zugewinn war ausgeklammert. Es ging nur um die Scheidung inkl. Versorgungsausgleich.
Weder Kinder noch Zugewinn wurden im Scheidungsverfahren angetastet.
Hatte damals nur kurz mit meinem Anwalt darüber gesprochen. Er meinte, ich solle noch warten, da ich zu der Zeit noch Beihilfe (also zusätzlich Hartz IV) bekommen habe. Ich hätte den Betrag 'abfeiern' müssen, daher keine Inanspruchnahme.

Lg
Heli


 Nach Scheidung noch Auszahlung von Zugewinn??? von Steve
Der Zugewinnausgleich verjährt nach drei Jahren. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Zustellung des Scheidungsurteils an den Ausgleichspflichtigen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung ist die Zustellung des Scheidungsantrags.

Ablauf: Einreichung einer Stufenklage. Die verschiedenen Stufen hemmen die Verjährungszeit. 1. Schritt: Auskunftserteilung, 2. Schritt Zahlung. Wenn Du nach erfolgter Auskunftserteilung nicht weiter vorgehst, d.h. die Zahlung verlangst, läuft die Verjährung wieder.

Hoffe, dass hilft etwas.


 Nach Scheidung noch Auszahlung von Zugewinn??? von Steve
Ach so, prüf mal Deine Ansprüche auf Prozesskostenhilfe.


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