Hallo Dimi,
für die Kinder mußt du lt. DD-Tabelle Unterhalt bezahlen bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben bzw. mit 18 wird auch das Einkommen der Mutter ggf. berechnet und gequotelt.
Euere Lösung ist vernünftig und spart Anwalts- und Gerichtskosten aber sie ist auch schwammig.
Sauber wäre den Zugewinn zu teilen, dann den Kindesunterhalt als erstes zu titulieren (geht kostenlos beim Jugendamt und ist dann aus dem Streitwert raus). Dann ein ordentlicher Mietvertrag.
Zitat:
Meine Frage ist nun: Muss meine Frau auch für den Unterhalt der Kinder aufkommen da sie ja auch Vollzeit arbeiten gehen kann?
Glücklicherweise sind wir in Deutschland noch nicht so weit. Noch darf eine erziehender Elternteil entscheiden wie viel er neben der Betreuung der Kinder arbeiten kann und will. Gerade "Kinder" in dem Alter und der Situation brauchen jemanden.
Wenn überhaupt könnte deiner Frau beim Ehegattenunterhalt ggf. fiktives Einkommen angerechnet werden. Wenn deine Frau anteilig barunterhaltspflichtig wird (z.B. ab 18) dann müßte sie von den Kindern Kostenbeteiligung für den Haushalt verlangen und schwupp ist alles wieder beim alten.
Schau dass ihr euch gütlich einigt, ggf. notarielle Vereinbarung, das spart Nerven und eine Menge Geld.
hörnchen[/quote]