stern2 hat geschrieben:
Mein Anwalt scheint wohl nicht so fähig zu sein.
Hi, Du kannst - wenn Du Zweifel an Deinem Anwalt hast ( = kein Vertrauen mehr) ihm natürlich das Mandat entziehen.
Das geht auch dann, wenn Du Prozeßkostenhilfe bewilligt bekommen hast.
Eine andere Möglichkeit: Du wendest Dich an die Anwaltskammer. Oder an das zuständige Oberlandesgericht.
Nur: 4 Jahre ist extrem, das habe ich noch nie gehört. Das Maximum, das ich kenne, liegt bei 2 Jahren und 3 Monaten nach Beginn des Trennungsjahres. Die Vorträge Deines Ex haben übrigens mit dieser Verzögerung kaum was zu tun, denke ich.
Gruß von Fred
