Hallo Jucke,
offenbar habt ihr keine gerichtlich fixierte Umgangsregelung? Was auch ganz gut ist.
Je kleiner Kinder sind desto häuiger, dafür kürzer Umgang ist empfohlen, im Sinne der Kinder. Das habt ihr auch so gemacht.
Mit 6 Jahren ist 14 tägiger Umgang üblich, also auch alle im grünen Bereich.
Zitat:
3. Jetzt aktuell (ab April) möchte Sie, dass die Kleine nur noch alle 14 Tage bei mir für 2 Nächte übernachtet.
Also von Freitag bis Sonntag. Das Kind soll auch bei dem betreunden ET Wochenenden verleben... Eine völlig normal Vereinbarung.
Zitat:
Jetzt bekomme ich meine Tochter also nur noch alle 14 Tage und bisher war Sie an jedem der Wochenenden auf einem Kindergeburtstag eingeladen, so dass die Samstage quasi "verplant" waren.
Dann schlage vor dass du dem Kind während des Aufenthaltes bei dir ermöglichst.
Zitat:
Dann teilt meine Ex mir Ende April mit, dass sie mit dem neuen Partner und unserer Tochter Ende Mai in den Urlaub fährt. Die eine Woche ist jetzt auch noch so gelegt, dass die Rückfahrt von der Ostsee auf den Samstag fällt, an dem die Kleine eigentlich bei uns wäre. Kann meine Ex-Frau einfach so, ohne Abstimmung mit mir, darüber entscheiden?
Klar darf auch deine Exfrau in Urlaub fahren.... Schlage doch vor das WE darauf euere Kleine zu nehmen?
Zitat:
Sie möchte auch, dass ich die Kleine am Sonntag schon gegen 15.00 Uhr zurückbringe, weil ich mich in der Zeit von 15.00 - 16.45 um meinem Großvater (fast 89 Jahre) kümmere und meine Tochter dann mit meiner neuen Frau (Grundschullehrerin) und Ihrer Tochter alleine wäre. Kann meine Ex-Frau das verlangen? Zukünftig wäre auch mein Sohn auf der Welt. Meine Tochter soll doch auch zum "Junior" eine Bindung aufbauen.
Das Kind kann das ganze WE eine Bindung aufbauen. Der Umgang dient dem gegenseitigen Recht von Vater und Tocher.... Kannst du die Zeiten mit dem Großvater nicht verlegen?
hörnchen[/quote]