Hallo,
Zitat:
Nur so langsam wüßten wir schon gerne, wieviel wir zahlen sollen. Läuft ja auch ne Menge auf in der Zeit
Aaalso, nicht ihr sondern dein LG ist seinen Kindern unterhaltspflichtig. Gibt es denn einen bestehenden Titel und wie sieht der aus? Wird der bedient?
Ansonsten ist es eigentlich recht einfach, die Düsseldorfer Tabelle ist recht klar und in den Leitlinien des zuständigen OLGs (kann man ergurgeln) steht alles was man wissen muss.
Zitat:
Wir sollten die Zahlungen erstmal bis zur Neuberechnung einstellen.
DAS hielte ich für das dümmste das man machen kann. Sollte es einen Titel geben sollte dein LG diesen tunlichst korrekt bedienen, ansonsten Abschlagszahlungen unter Vorbehalt leisten.
Sollen die Kinder derweil von der Tischkante abbeißen?
hörnchen