karamia hat geschrieben:
(...) In deinem Fall ist es tatsächlich deine Pflicht, auf die Kinder einzuwirken, daß sie ihrem Vater sein Umgansrecht in vollem Umfang ermöglichen.
Widerspruch.
Eine solche Einwirkung ist weder eine Pflicht, noch ist sie gut.
Sie läßt sich auch nicht wirklich psychologisch-pädagogisch begründen und schon gar nicht mit der Sorge um das Kindeswohl vereinbaren.
Wenn 7 und 9 Jahre alte Kinder so deutlich Widerstand anmelden, dann wäre Ursachenforschung hier die erste Pflicht. Und wenn die Eltern sich noch so gut verständigen können, wie es - trotz des nicks - sich in der Schilderung von "Grausame33" anhört, dann sollten sie mehr
GEMEINSAM mit den Kindern unternehmen.
Das Ansinnen des Vaters, die Mutter solle die Kinder "überreden", zeigt bereits, wie egozentrisch er das Problem sieht. Es geht nicht um sein isoliertes Recht, darauf hatte ich schon mehrfach hingewiesen; nach dem BGB ist das Umgangsrecht ein wechselseitiges und somit auch eine "Pflicht". Aber doch nicht mit dem Holzhammer oder mit psychischem Druck oder "Einwirkungen" durchsetzbar.
Hier wäre ein Gespräch der Eltern
MIT den Kindern bei einer Erziehungsberatung/Partnerberatung oder eine Mediation äußerst sinnvoll und angebracht!
Ganz persönliche Empfehlung

von Fred!