Sternchen67 hat geschrieben:
Hallo zusammen,
folgende Antwort habe ich von einem Online-RA bekommen:
1. Antwort
Die meisten Gerichte sehen ab einem Alter des jüngsten Kindes von 13/14/15 Jahren eine Verpflichtung zur Vollzeiterwerbstätigkeit und gehen davon aus, daß hier eine Nachmittagsbetreuung der Kinder nicht mehr erforderlich ist; sie gewähren ab dann meist auch keinen Betreuungsunterhalt mehr. Dies bedeutet nicht, daß eine Mutter ggf. ihre TZ Stelle kündigen muß, wenn sie das nicht will, bei der Bemessung des Unterhalts wird sie dann allerdings fiktiv so behandelt, als hätte sie eine VZ Einkommen.Das Arbeitsmarktrisiko (Kündigung, Kurzarbeit)trägt ebenfalls grds. der geschiedene Ehegatte selbst.
Aufstockungsunterhalt soll dagegen den unterschiedlichen Lebensstandard ausgleichen, der sich
a)tatsächlich aufgrund der Ehe mit dem höheren Gehalt des Mannes ergeben hat im Vergleich
b)zu dem meist niedrigeren Gehalt der Frau, auch wenn diese Vollzeit gearbeitet hätte. (Beispiel Chefarzt-Sekretärin).
Früher oder später nach einer Scheidung soll die Frau nur noch den Lebensstandard haben, den sie sich mit ihrer eigenen Arbeit in Vollzeit aufgrund ihrer eigenen Qualifikation erarbeitet hätte. Diese Absenkung geschieht allerdings nicht abrupt, sondern mit einer Übergangszeit, die vom Gericht im Einzelfall festgelegt wird, allerdings in Jahren bzw. bis zu einem bestimmten Datum und nicht abhängig von anderen Ereignissen. Das geht juristisch nicht, weil der Unterhaltstitel wegen der Bedingung dann nicht vollstreckungsfähig wäre, wenn der Mann seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Nochmal ein wenig dazu erklärt, dann
2. Antwort
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, wieder in Vollzeit zu arbeiten oder dort das frühere (bzw. das theoretisch ohne Ehe und Kindererziehung erzielte)Einkommen zu verdienen, wäre das ein ehebedingter Nachteil. Bei der Ermittlung der ehebedingten Nachteile wird immer untersucht, wie sich Ihre berufliche Situation darstellen würde, hätte es die Ehe und die Kindererziehung nicht gegeben. Kurzarbeit hätte Sie auch dann aktuell betroffen, allerdings wären Sie nicht in der "Teilzeitfalle", aus der es häufig schwerfällt wieder in ein ein Normalarbeitsverhältnis zu wechseln.
Gruß
Sternchen
Wie ist das bei Mir: ich bin 50 wir waren 13 Jahre verheiratet, der gemeinsame Sohn ist jetzt 17. Ich bin promovierte Akademikerin und habe wegen Kind und Ehe meine eigentlichen Job nicht mehr ausgeübt. Ich arbeite zwar ein wenig freiberuflich doch verdiene ich nur 17000 Euro im Jahr. Ich bewerbe mich schon finde aber nichts, entweder bin ich aus meinem Job raus oder ich bin überqualifiziert oder zu alt oder alles zusammen. ich bewerbe mich auch auf Jobs weit unter meiner Qualifikation. Muss mein Mann mir nach der Scheidung noch Unterhalt zahlen oder muss ich von dem wenigen lebe, was ich verdiene -mehr geht leider in dem Bereich nicht. Hätte ich weiter meine Karriere verfolgt wäre ich jetzt auf dem Niveau einer Abteielungs- oder Proejktleiterin.
Danke für die Anwort! Kika