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Rechtsrage zum ersten Trennungsjahr und der ehelichen Wohnung, deren Miete der sitzen gelassene Ehepartner allein nicht aufbringen kann:
Ein Ehepartner zieht aus der gemeinsam gemieteten Wohnung aus. Der Mietvertrag lautet
z. B. auf Eheleute Adam und Eva Meier und wurde von beiden unterschrieben.
Der Ehepartner, der in der ehelichen Wohnung bleibt will keine Scheidung und glaubt an eine mögliche Versöhnung. Es hat auch keiner einen anderen Partner. Das heißt, eine Versöhnung ist nicht ausgeschlossen.
Wie lange muss sich der Ehepartner, der ausgezogen ist, mit seinem bisherigen Anteil der halben Miete im Innenverhältnis weiter an der Miete der ehelichen Wohnung beteiligen?
1. Wenn der andere während des ersten Trennungsjahres nicht ausziehen will?
Oder
2. Wenn der andere zwar ausziehen will, aber bisher keine geeignete und bezahlbare Wohnung gefunden hat?
Kann mir jemand sagen, wie es rechtlich aussieht und worauf man sich beziehen kann, also wo das nachzulesen ist?
Vielen Dank!
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