Huhuuu
jula hat geschrieben:
Wenn er mir das Haus überschreihben würde und ich doch malHarzt IV bekomme verlangen die dann dass ich das Haus verkaufe ? Sind ja auch noch Schulden drauf

Aaalso: Ihr müßt das schon so machen dass er da komplett raus ist. Wie groß ist denn das Haus und welche monatliche Belastung wäre dann gegegeben? Bei Hartz4 ist Wohneigentum geschütztes Vermögen wenn selbstbewohnt und angemessen. 600 € Tilgung werden die aber nicht schlucken, glaub ich. Also trenne nach Zins und Tilgung.
Du meinst also dass dein Mann weiterhin die Hälfte der Schulden bedient? Gefällt mir nicht die Lösung, ist unsauber. Ein kompletter Cut ist besser. Du übernimmst Haus und Schulden und der Unterhalt wird berechnet.
Die 4000 brutto sind kein Richtwert, du brauchst das bereinigte Netto und das errechnet gratis bei Titulierung des Kindesunterhaltes das JA
Was sagt denn Mann dazu den KU beim Jugendamt berrechnen und titulieren zu lassen?
hörnchen