sschwani hat geschrieben:
Ich selbst habe ja dann kein Einkommen mehr. Kann das Gehalt meiner Ehefrau in Bezug auf dden Unterhalt für meinen Sohn aus 1. Ehe herangezogen werden?
Hallo Schwani,

wovon lebst Du denn dann??
Das Gehalt der Ehefrau wird mit Volljährigkeit herangezogen. Sofern der Sohn bei ihr lebt, entfällt jedoch meist dieser Anteil auf Miete, Nebenkosten und Verpflegung.
Wenn ein Titel besteht, bleibt lediglich der Weg der Abänderungsklage. Das Problem besteht dann nur, dass Du da verpflichtet wirst, dem Unterhalt nachzukommen und dass mit einer monatlichen Anzahl von Bewerbungen,die vorzulege sind . Ansonsten häuft sich der Unterhalt auf, der irgendwann (wenn wieder einmal Geld da ist) vollstreckt werden kann; einschl. Zinsen.
LG
Lunajane