Hallo Jörg,
zunächst: Du bist richtig hier.
Deine Exfrau wird in Steuerklasse II eingeordnet (alleinerziehend mit Kind).
Das Du keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlst, scheint in dieser Situation okay zu sein.
Kindesunterhalt wird auch weiterhin von Dir geschuldet. Die Kinder haben Ihren hauptsächlichen Wohnsitz bei Ihr. D.H. sie leistet Ihren Unterhalt durch die Betreuung der Kinder, Du leistest den Unterhalt bar. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob sie eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist oder ob Du die Kinder regelmäßig zu Dir nimmst.
Änderungen könnten sich hier nur durch ein Wechselmodell ergeben, in denen beide das Kind gleichwertig betreuen und kein fester Wohnsitz des Kindes erkennbar ist (Wochenregelung). Dann würden die Unterhaltsverpflichtungen nach dem Nettoeinkommen und der DT gegeneinander aufgewogen und nur noch die Differenz ausgezahlt.
Das Kindergeld ist übrigens bereits hälftig bei der DT abgezogen.
Darf ich fragen, wie Du Dein Nettoeinkommen berechnet hast und wieviel KU Du zahlst und für wieviele Kinder?